Die erste große Emigrationswelle setzte unmittelbar nach dem Machtantritt Adolf Hitlers am 30.01.1933 ein. Der von den Nationalsozialisten entfachte Terror richtete sich nicht nur gegen Sozialdemokraten, Kommunisten und Gewerkschafter, sondern erfasste auch viele als undeutsch verfemte Intellektuelle und Künstler. Die massiven Menschenrechtsverletzungen in Deutschland riefen ein stark negatives Presseecho im Ausland hervor, das durch Berichte und Kundgebungen vieler Emigranten noch verstärkt wurde. Allein Heinrich Mann veröffentlichte bis 1939 über 400 Aufsätze, Reden und Aufrufe in Frankreich, in denen er vor der Gefahr des Faschismus warnte.
Das NS-Regime entschloss sich, gegen die prominenten Systemgegner im Ausland vorzugehen und erließ am 14. Juli 1933 ein Ausbürgerungsgesetz. Dieses sah den Entzug der Staatsangehörigkeit bei Schädigung deutscher Belange im Ausland vor, gemeint war damit nichts anderes als öffentliche Kritik an der Regierung Hitlers. Im Kern zielte dieses Ausbürgerungsgesetz auf die Ächtung der politischen Emigration aus Deutschland und die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz der Emigranten.
Entgegen aller rechtsstaatlichen Grundsätze fand dazu kein Anhörungsverfahren statt, und gegen den Entzug der Staatsangehörigkeit konne kein Rechtsmittel eingelegt werden. Auf die amtlich veröffentlichten Ausbürgerungslisten wurden zunächst vor allem prominente Emigranten wie Albert Einstein oder Heinrich Mann gesetzt. Die erste Ausbürgerungsliste vom 25. August 1933 enthielt 33 Namen.