Das Finanzamt Moabit-West als Schaltzentrale

Ausbürgerungsliste vom 25. August 1933

Ausbürgerungsliste vom 25. August 1933

Die erste große Emigrationswelle setzte unmittelbar nach dem Machtantritt Adolf Hitlers am 30.01.1933 ein. Der von den Nationalsozialisten entfachte Terror richtete sich nicht nur gegen Sozialdemokraten, Kommunisten und Gewerkschafter, sondern erfasste auch viele als undeutsch verfemte Intellektuelle und Künstler. Die massiven Menschenrechtsverletzungen in Deutschland riefen ein stark negatives Presseecho im Ausland hervor, das durch Berichte und Kundgebungen vieler Emigranten noch verstärkt wurde. Allein Heinrich Mann veröffentlichte bis 1939 über 400 Aufsätze, Reden und Aufrufe in Frankreich, in denen er vor der Gefahr des Faschismus warnte.

Das NS-Regime entschloss sich, gegen die prominenten Systemgegner im Ausland vorzugehen und erließ am 14. Juli 1933 ein Ausbürgerungsgesetz. Dieses sah den Entzug der Staatsangehörigkeit bei Schädigung deutscher Belange im Ausland vor, gemeint war damit nichts anderes als öffentliche Kritik an der Regierung Hitlers. Im Kern zielte dieses Ausbürgerungsgesetz auf die Ächtung der politischen Emigration aus Deutschland und die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz der Emigranten.

Entgegen aller rechtsstaatlichen Grundsätze fand dazu kein Anhörungsverfahren statt, und gegen den Entzug der Staatsangehörigkeit konne kein Rechtsmittel eingelegt werden. Auf die amtlich veröffentlichten Ausbürgerungslisten wurden zunächst vor allem prominente Emigranten wie Albert Einstein oder Heinrich Mann gesetzt. Die erste Ausbürgerungsliste vom 25. August 1933 enthielt 33 Namen.

Schaltzentrale Finanzamt Moabit-West

Finanzamt Moabit-West

Das Finanzamt Moabit-West in der Luisenstraße

Die Ausbürgerung war für die Emigranten verbunden mit dem Verlust ihres gesamten Vermögens. Alle Vermögenswerte einschließlich der zurückgelassenen Wohnungseinrichtungen wurden systematisch erfasst und zugunsten des Staates verwertet – eine Aufgabe, die der Finanzverwaltung übertragen wurde. Am 30. August 1933 erhielt das Berliner Finanzamt Moabit-West zentral für das gesamte Deutsche Reich den Auftrag, die Vermögensbeschlagnahme durchzuführen.

Es kooperierte dabei in großem Umfang mit der Geheimen Staatspolizei (Gestapo): Während diese dem Finanzamt die Namenslisten zur Verfügung stellte, versorgte das Finanzamt Moabit-West die Gestapo mit Informationen zu den wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnissen der zur Ausbürgerung vorgesehenen Betroffenen. In Einzelfällen schlug das Finanzamt sogar selbst Personen zur Ausbürgerung vor.

Ab 1936 begann das nationalsozialistische Deutschland eine Politik der Massenausbürgerung. Betroffen waren nunmehr hauptsächlich die ins Ausland geflüchteten jüdischen Verfolgten des Regimes. Als Anlaß zu einer Ausbürgerung reichten bei ihnen bereits kritische Äußerungen in einem privaten Brief, die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder ein Verstoß gegen steuerliche Bestimmungen. Ab 1939 wurde dann der Vermögensstatus eines jüdischen Emigranten zum einzigen Maßstab für die Ausbürgerungsentscheidung.

Das Finanzamt Moabit-West gründete wegen des enormen Anstiegs der Fälle eine eigene Ausbürgerungsabteilung. Leiter dieser Abteilung wurde Regierungsrat Willy Bötcher. Zwischen 1933 und 1940 führte das Amt in 3.562 Ausbürgerungsfällen die Vermögensbeschlagnahme durch (davon 638 im Oberfinanzpräsidium Berlin, 90 im Oberfinanzpräsidium Brandenburg) und zog für den Reichshaushalt 23.794.371 Reichsmark, mehrere Hundert Grundstücke und Wertpapiere in ungenannter Zahl ein. Insgesamt wurde in Deutschland bis zum Verbot der Auswanderung (23. Oktober 1941) rund 32.000 Bürgern die Staatsangehörigkeit entzogen.
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