Die Körperschaftsteuererklärung und die Erklärungen zu gesonderten und gegebenenfalls einheitlichen Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen sind elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln (§ 31 Absatz 1a Satz 1 Körperschaftsteuergesetz – KStG).
Für die elektronische, authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat, welches Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf der Internetseite www.elster.de erhalten. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann.
Unter https://www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt finden Sie zudem eine Auflistung von Software-Produkten, welche die elektronische Übermittlung unterstützen.
Die Abgabe der Erklärungen in Papierform ist nur noch in Härtefällen zulässig (§ 31 Absatz 1a Satz 2 KStG in Verbindung mit § 150 Absatz 8 Abgabenordnung – AO) oder wenn ein technischer Ausschlussfall vorliegt.
Hinweise zu den notwendigen Formularen bei Gründung einer Kapitalgesellschaft/Genossenschaft bzw. Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht finden sie unter Betriebseröffnung & Betriebseinstellung