Steuereinnahmen des Landes Berlin

Die Steuereinnahmen Berlins setzen sich zusammen aus den Landes- und Gemeindeanteilen der Gemeinschaftsteuern (z.B. Lohn- und Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer), den Landessteuern (z.B. Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer) sowie den Gemeindesteuern (z.B. Grund- und Gewerbesteuern).

Davon entfallen rd. 40% auf die Steuern vom Umsatz und rd. 30% auf die Lohn-/Einkommensteuer. Das restliche Aufkommen entfällt auf die übrigen Steuerarten, insbesondere die Gewerbe-, Grunderwerb- und die Grundsteuer.

Steuereinnahmen bis Juni 2024

Landesanteil an den Gemeinschaftsteuern:* T EUR
Lohnsteuer 2.589.917
Veranlagte Einkommensteuer 639.793
Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag 269.249
Abgeltungsteuer auf Zins.-und Veräußerungserträge 194.663
Körperschaftsteuer 549.334
Umsatzsteuer 4.283.998
Einfuhr-Umsatzsteuer 749.891
Gewerbesteuerumlage Land 41.610
Zwischensumme 9.318.455
Landessteuern: T EUR
Vermögensteuer 0
Erbschaftsteuer 214.607
Grunderwerbsteuer 410.125
Rennwett- und Lotteriesteuer 45.866
Biersteuer 6.014
Feuerschutzsteuer 16.373
Zwischensumme 692.984
Gemeindesteuern: T EUR
Grundsteuer 422.946
Gewerbesteuer 1.477.877
Gewerbesteuerumlage Gesamt -71.041
Vergnügungsteuer 16.816
Hundesteuer 6.669
Zweitwohnungsteuer 2.540
Übernachtungsteuer 30.476
Zwischensumme 1.886.284
Gemeindeanteile an Gemeinschaftsteuern: T EUR
Umsatzsteuer 167.978
Lohn- und Einkommensteuer 1.139.898
Abgeltungsteuer auf Zins.-u.V.erträge 53.090
Zwischensumme 1.360.965
Steuereinnahmen insgesamt: 13.258.688

*Alle Angaben in Tausend €
** Abweichungen in den Summen durch Rundungen möglich

Interaktive Grafiken

Der Anstieg bei der Umsatzsteuer im Jahr 2020 (und dem folgend der Summe der Steuern insgesamt) resultiert aus dem Auslaufen des bisherigen Länderfinanzausgleichs und der Neugestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ab dem Jahr 2020. Der horizontale Finanzausgleich unter den Ländern erfolgt nunmehr durch Zu- und Abschläge bei der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer.
Beim Ansatz für die Umsatzsteuer für das Jahr 2023 sind die finanziellen Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen (u.a. Inflationsausgleichsgesetz) berücksichtigt, die sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2023 noch im Gesetzgebungsverfahren befanden.

Monatliche Steuereinnahmen

  • Steuereinnahmen Juni 2024

    XLSX-Dokument (11.8 kB)