Steuereinnahmen des Landes Berlin

Die Steuereinnahmen Berlins setzen sich zusammen aus den Landes- und Gemeindeanteilen der Gemeinschaftsteuern (z.B. Lohn- und Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer), den Landessteuern (z.B. Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer) sowie den Gemeindesteuern (z.B. Grund- und Gewerbesteuern).

Davon entfallen rd. 40% auf die Steuern vom Umsatz und rd. 30% auf die Lohn-/Einkommensteuer. Das restliche Aufkommen entfällt auf die übrigen Steuerarten, insbesondere die Gewerbe-, Grunderwerb- und die Grundsteuer.

Steuereinnahmen bis September 2024

Landesanteil an den Gemeinschaftsteuern:* T EUR
Lohnsteuer 3.827.756
Veranlagte Einkommensteuer 979.477
Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag 386.498
Abgeltungsteuer auf Zins.-und Veräußerungserträge 289.597
Körperschaftsteuer 762.837
Umsatzsteuer 6.921.031
Einfuhr-Umsatzsteuer 1.119.048
Gewerbesteuerumlage Land 79.834
Zwischensumme 14.366.079
Landessteuern: T EUR
Vermögensteuer 0
Erbschaftsteuer 329.360
Grunderwerbsteuer 693.616
Rennwett- und Lotteriesteuer 66.653
Biersteuer 9.219
Feuerschutzsteuer 20.833
Zwischensumme 1.119.681
Gemeindesteuern: T EUR
Grundsteuer 689.881
Gewerbesteuer 2.214.538
Gewerbesteuerumlage Gesamt -136.303
Vergnügungsteuer 24.938
Hundesteuer 9.852
Zweitwohnungsteuer 14.362
Übernachtungsteuer 58.700
Zwischensumme 2.875.969
Gemeindeanteile an Gemeinschaftsteuern: T EUR
Umsatzsteuer 257.888
Lohn- und Einkommensteuer 1.696.671
Abgeltungsteuer auf Zins.-u.V.erträge 78.981
Zwischensumme
  • 2.033.540*
Steuereinnahmen insgesamt: 20.395.270

*Alle Angaben in Tausend €
** Abweichungen in den Summen durch Rundungen möglich

Interaktive Grafiken

Der Anstieg bei der Umsatzsteuer im Jahr 2020 (und dem folgend der Summe der Steuern insgesamt) resultiert aus dem Auslaufen des bisherigen Länderfinanzausgleichs und der Neugestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ab dem Jahr 2020. Der horizontale Finanzausgleich unter den Ländern erfolgt nunmehr durch Zu- und Abschläge bei der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer.
Beim Ansatz für die Umsatzsteuer für das Jahr 2023 sind die finanziellen Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen (u.a. Inflationsausgleichsgesetz) berücksichtigt, die sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2023 noch im Gesetzgebungsverfahren befanden.

Monatliche Steuereinnahmen

  • Steuereinnahmen bis September 2024

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