Steuereinnahmen des Landes Berlin

Die Steuereinnahmen Berlins setzen sich zusammen aus den Landes- und Gemeindeanteilen der Gemeinschaftsteuern (z.B. Lohn- und Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer), den Landessteuern (z.B. Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer) sowie den Gemeindesteuern (z.B. Grund- und Gewerbesteuern).

Davon entfallen rd. 40% auf die Steuern vom Umsatz und rd. 30% auf die Lohn-/Einkommensteuer. Das restliche Aufkommen entfällt auf die übrigen Steuerarten, insbesondere die Gewerbe-, Grunderwerb- und die Grundsteuer.

Steuereinnahmen bis November 2024

Landesanteil an den Gemeinschaftsteuern:* T EUR
Lohnsteuer 4.594.067
Veranlagte Einkommensteuer 1.041.771
Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag 454.944
Abgeltungsteuer auf Zins.-und Veräußerungserträge 357.295
Körperschaftsteuer 815.948
Umsatzsteuer 8.642.921
Einfuhr-Umsatzsteuer 1.363.533
Gewerbesteuerumlage Land 116.667
Zwischensumme 17.387.146
Landessteuern: T EUR
Vermögensteuer 0
Erbschaftsteuer 390.262
Grunderwerbsteuer 852.188
Rennwett- und Lotteriesteuer 77.541
Biersteuer 11.295
Feuerschutzsteuer 23.396
Zwischensumme 1.354.684
Gemeindesteuern: T EUR
Grundsteuer 867.314
Gewerbesteuer 2.910.464
Gewerbesteuerumlage Gesamt -199.188
Vergnügungsteuer 30.395
Hundesteuer 10.605
Zweitwohnungsteuer 14.981
Übernachtungsteuer 81.887
Zwischensumme 3.716.458
Gemeindeanteile an Gemeinschaftsteuern: T EUR
Umsatzsteuer 320.782
Lohn- und Einkommensteuer 1.989.119
Abgeltungsteuer auf Zins.-u.V.erträge 97.444
Zwischensumme 2.407.345
Steuereinnahmen insgesamt: 24.865.632

*Alle Angaben in Tausend €
** Abweichungen in den Summen durch Rundungen möglich

Interaktive Grafiken

Der Anstieg bei der Umsatzsteuer im Jahr 2020 (und dem folgend der Summe der Steuern insgesamt) resultiert aus dem Auslaufen des bisherigen Länderfinanzausgleichs und der Neugestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ab dem Jahr 2020. Der horizontale Finanzausgleich unter den Ländern erfolgt nunmehr durch Zu- und Abschläge bei der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer.
Beim Ansatz für die Umsatzsteuer für das Jahr 2023 sind die finanziellen Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen (u.a. Inflationsausgleichsgesetz) berücksichtigt, die sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2023 noch im Gesetzgebungsverfahren befanden.

Monatliche Steuereinnahmen

  • Steuereinnahmen bis November 2024

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