Die Vordruckbestell-Liste ist ausschließlich für institutionelle Großabnehmer wie Lohnsteuerhilfevereine und andere Institutionen bestimmt, die für ihre Kunden Steuererklärungsvordrucke bereithalten wollen.
Bürgerinnen und Bürger können Steuererklärungsvordrucke während der Öffnungszeiten unmittelbar beim Finanzamt abholen. Der Bestellvordruck kann dafür nicht verwendet werden.
Der Vordruck wird jährlich im Zeitraum von Anfang Dezember bis Anfang April zur Verfügung gestellt.