SIWANA III

Investieren, Konsolidieren – und jetzt auch mit einem Nachhaltigkeitsfonds für Krisenzeiten vorbeugen: Das ist die neue Ausrichtung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA). Auf seiner Sitzung Mitte Dezember 2016 hatte der Senat den Entwurf zur Änderung des SIWA-Errichtungsgesetzes beschlossen, der vom Parlament am 26. Januar 2017 verabschiedet wurde. Die Änderung sieht unter anderem die Einrichtung eines Nachhaltigkeitsfonds in Höhe von etwa einem Prozent des jährlichen Haushaltsvolumens bis 2018 vor.

Nachhaltigkeitsfonds

Als Bemessungsgrundlage dient das für 2019/2020 antizipierte Haushaltsvolumen in Höhe von etwa 29 Mrd. Euro, d.h. einen Nachhaltigkeitsfonds in Höhe von etwa 290 Mio. Euro. Aus SIWA wird so SIWANA (“Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Errichtung eines Nachhaltigkeitsfonds”).

Der Haushaltsabschluss 2016 erlaubt eine Zuführung an das Sondervermögen in Höhe von 1,186 Mrd. Euro, davon rund 290 Mio. Euro für die Ausstattung des Nachhaltigkeitsfonds. Weiterhin werden Schulden im Umfang von 101 Mio. Euro getilgt.

Belegung SIWANA III - Projektübersicht

  • Belegung SIWANA III

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