Die Steigerung der Personalausgaben lag vor allem an der Erhöhung des Personalbestandes von rund 104.690 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im Dezember 2012 auf rund 118.930 VZÄ im Dezember 2020. Dies entspricht einem Anstieg um rund 13,4 Prozent.
Dieser Personalaufwuchs ist vor allem auf den stetigen Einwohnerzuwachs und der damit einhergehenden Erhöhung der hauptstadtbedingten Verwaltungsaufgaben zurückzuführen.
Zusätzlich haben die jährlichen Steigerungen im Tarif-, Besoldungs- und Versorgungsbereich zu einer deutlichen Erhöhung der Personalausgaben beigetragen. Dabei spielte vor allem auch der Nachholeffekt im Anschluss an die Auswirkungen der Föderalismusreform eine wesentliche Rolle. Nach dieser können die Bundesländer Besoldungs- und Versorgungsanpassungen in eigener Zuständigkeit festlegen.
Der Senat hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Besoldung im Land Berlin in drei Stufen an den Besoldungsdurchschnitt aller Bundesländer angeglichen werden soll. Die letzte Stufe wurde zu Beginn des Jahres 2021 erfolgreich umgesetzt .
Weiterhin tragen die steigenden Versorgungsausgaben erheblich zu einem Anstieg der gesamten Personalausgaben bei. 2012 wurden Versorgungsausgaben in Höhe von 1,3 Mrd. Euro geleistet. Dieser Wert betrug 2020 bereits 2 Mrd. €. Auch die Aufwendungen für geleistete Beihilfen sind seit 2012 von rund 343 Mio. Euro auf rund 495 Mio. Euro angestiegen.
Relevante Auswirkungen hatte 2018 auch die Zuführung an das Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“ in Höhe von 100 Mio. Euro – ergänzend zu den regelmäßigen jährlichen Zuführungen.
Der Anstieg des Personalbestandes ist vor allem auf das Bevölkerungswachstum Berlins zurückzuführen, welches in vielen Bereichen zu erhöhten Verwaltungsaufwand geführt und höhere Fallzahlen nach sich gezogen hat.