Tagesordnung - 16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Do, 16.03.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:24 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Namensaufruf der Bezirksverordneten      
Ö 2  
Geltung der Geschäftsordnung der BVV Neukölln von Berlin  
Enthält Anlagen
0691/XXI  
Ö 3     Dringlichkeiten      
Ö 3.1  
Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung I  
Enthält Anlagen
0693/XXI  
Ö 3.2  
Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung II  
Enthält Anlagen
0694/XXI  
Ö 3.3  
Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung III  
Enthält Anlagen
0695/XXI  
Ö 3.4  
Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung IV  
Enthält Anlagen
0696/XXI  
Ö 3.5  
Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung V  
Enthält Anlagen
0697/XXI  
Ö 3.6  
Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung VI  
Enthält Anlagen
0698/XXI  
Ö 4     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 4.1  
Vorzeitige Beendigung von Mandaten als Bürgerdeputierte in Ausschüssen  
Enthält Anlagen
0686/XXI  
Ö 4.2  
Vorzeitige Beendigung von Mandaten als stellvertretende Bürgerdeputierte in Ausschüssen  
Enthält Anlagen
0688/XXI  
Ö 4.3  
Vorzeitige Beendigung von Mandaten als ehrenamtliche Mitglieder des Milieuschutzbeirates  
Enthält Anlagen
0689/XXI  
Ö 4.4  
Rücktritt eines Mitgliedes des Vorstandes der BVV Neukölln  
Enthält Anlagen
0690/XXI  
Ö 4.5  
Niederlegung eines Mandats als Bezirksverordneter  
Enthält Anlagen
0699/XXI  
Ö 5  
Sachliche Kontinuität  
Enthält Anlagen
0679/XXI  
Ö 5.1  
Bezirkliche Strategie gegen religiöses Mobbing und konfrontative Religionsbekundungen  
Enthält Anlagen
0085/XXI  
Ö 5.2  
Neukölln braucht das Wasserwerk Johannisthal – Neukölln mit genügend Wasser versorgen und das Grundwasser im Blumenviertel absenken!  
Enthält Anlagen
0399/XXI  
Ö 5.3  
Notfallrettung für das Gesundheitsamt Neukölln  
Enthält Anlagen
0486/XXI  
Ö 5.4  
Öffentliche Still- und Wickelmöglichkeiten für Väter und Mütter  
Enthält Anlagen
0548/XXI  
Ö 5.5  
Failed District Neukölln. Brandschutz an Schulen und Kitas sicherstellen  
Enthält Anlagen
0614/XXI  
Ö 5.6  
Keine Fahrräder auf Autoparkplätzen  
Enthält Anlagen
0624/XXI  
Ö 6     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 6.1  
Anzahl der Mitglieder im Vorstand der BVV Neukölln von Berlin  
Enthält Anlagen
0680/XXI  
Ö 6.2  
Anzahl der Mitglieder des Ältestenrates in der BVV Neukölln von Berlin  
Enthält Anlagen
0682/XXI  
Ö 7     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 7.1  
Benennung der Mitglieder des Ältestenrates  
Enthält Anlagen
0683/XXI  
Ö 8     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 8.1  
Anpassung von Ausschüssen gem. § 9 Abs. 1 und 2 Bezirksverwaltungsgesetz  
Enthält Anlagen
0684/XXI  
Ö 9     Geschäftliches      
Ö 9.1  
Konsensliste - Überweisungsliste      
Ö 10     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 10.1  
Veränderungssperre 8-113/37 für das Grundstück Zeitzer Straße 6 im Bezirk Neukölln im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-113  
Enthält Anlagen
0692/XXI  
Ö 11     Entschließungen      
Ö 11.1  
Solidarität mit den Erdbebenopfern in der Türkei und in Syrien  
Enthält Anlagen
0687/XXI  
Ö 12     Mitteilungen      
Ö 12.1  
Gedenktafel für Leo Jogiches  
Enthält Anlagen
0556/XXI  
Ö 12.2  
Alt-Buckow Einbahnstraße für Fahrräder in beide Richtungen  
Enthält Anlagen
0362/XXI  
Ö 12.3  
Verkehrsberuhigung in der Handwerker-Siedlung sicherstellen  
Enthält Anlagen
0663/XXI  
Ö 13     Vorlagen zur Kenntnisnahme - ZB/SB      
Ö 13.1  
25 Jahre nach dem Mauerfall - DDR-Unrecht in Schulen wirkungsvoll vermitteln
Enthält Anlagen
0926/XIX  
Ö 13.2  
Deutschkurse der VHS  
Enthält Anlagen
1641/XIX  
Ö 13.3  
Mehr Parkbänke am Fennpfuhl  
Enthält Anlagen
1798/XX  
Ö 13.4  
Arbeit der Schulen in der Pandemie nicht zusätzlich erschweren
Enthält Anlagen
2164/XX  
Ö 13.5  
„ALBA macht Schule“ sichern!
Enthält Anlagen
2310/XX  
Ö 13.6  
Barrierefreiheit für Menschen mit einer Sehbehinderung oder Sehverlust  
Enthält Anlagen
2350/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, inwieweit mehr Barrierefreiheit für Menschen mit einer Sehbehinderung oder Sehverlust im öffentlichen Straßenraum erreicht werden kann. Dabei ist insbesondere abzuwägen, inwieweit nftig Poller im Straßenraum notwendig sind und falls ja, diese so gestaltet und gekennzeichnet werden können, dass sie keine Barriere für Menschen mit einer Sehbehinderung oder Sehverlust darstellen. Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten, Meldungen über Gefahrenstellen durch vorhandene Poller zeitnah nachzugehen und diese gegebenenfalls zu sichern.

 

Begründung: Im Straßenraum werden Poller als Hindernis für Kraftfahrzeuge zur Freihaltung von Fußngerbereichen, wie Gehwegen und Fußngerzonen, sowie Radwegen eingesetzt. Poller, die quer über einen Gehweg verlaufen, sollen das Befahren des Gehweges durch Kraftfahrzeuge verhindern. Was für nicht beeinträchtigte Fußngerinnen und Fußnger ein sinnvoller Schutz sein kann, stellt für Menschen mit einer Sehbehinderung oder Sehverlust eine Gefahr dar, da diese Poller in der Regel halbhoch und grau sind. Aus diesem Grund sollten Poller nur verwendet werden, wenn es die Verkehrssicherheit verlangt und keine alternativen Lösungsmöglichkeiten wie beispielsweise Grün- oder Pflanzstreifen bestehen. Ist die Verwendung von Pollern nicht zu vermeiden, müssen sie insbesondere für sehbehinderte Verkehrsteilnehmer über eine visuelle Kennzeichnung, stark kontrastierend zum Umfeld, verfügen. Für Menschen mit Sehverlust müssen sie taktil wahrnehmbar sein.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 26.08.2021 ist das Bezirksamt ersucht worden, zu prüfen, inwieweit mehr Barrierefreiheit für Menschen mit einer Sehbehinderung im öffentlichen Straßenraum erreicht werden kann. Dabei ist insbesondere abzuwägen, inwieweit künftig Poller im Straßenraum notwendig sind und falls ja, diese so gestaltet und gekennzeichnet werden können, dass sie keine Barriere für Menschen mit einer Sehbehinderung oder Sehverlust darstellen. Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten, Meldungen über Gefahrenstellen durch vorhandene Poller zeitnahe nachzugehen und diese gegebenenfalls zu sichern.

 

Ziel des Bezirksamtes ist es das öffentliche Straßenland möglichst barrierefrei und für jeden sicher zugänglich zu gestalten. Daher findet bei Neubau- und Umbaumaßnahmen, bei denen Poller quer zur Laufrichtung stehen, generell eine Abstimmung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung statt. Vom Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) wird das Vorgehen des Bezirksamtes gelobt.

 

Generell ist es so, dass Poller nur in Ausnahmefällen in der Gehbahn aufgestellt werden. Die Ausführungsvorschrift Geh- und Radwege (mit Ablauf des 31. Mai 2020 zwar außer Kraft getreten, aber bis zu einer neuen AV weiter anzuwenden) formuliert für die Gehwegstruktur, dass Poller aus Sicherheitsgründen in der Gehbahn möglichst vermieden werden sollen. So ist das Straßen- und Grünflächenamt gehalten, Gehwege dort abzusichern, wo das verkehrswidrige Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegbereichen nachgewiesenermaßen sehr hoch ist.

 

Beschwerden über Poller, die eine Behinderung auf den Gehwegen darstellen sind dem Bezirksamt nicht bekannt. Erreichen das Bezirksamt Hinweise über Gefahrenstellen z.B. durch Poller wird im Einzelfall beurteilt wie eine Anpassung möglich ist.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 10.02.2023

 

 

Martin Hikel Jochen Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    23.06.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.3 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung überwiesen.

   
    26.08.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, inwieweit mehr Barrierefreiheit für Menschen mit einer Sehbehinderung oder Sehverlust im öffentlichen Straßenraum erreicht werden kann. Dabei ist insbesondere abzuwägen, inwieweit künftig Poller im Straßenraum notwendig sind und falls ja, diese so gestaltet und gekennzeichnet werden können, dass sie keine Barriere für Menschen mit einer Sehbehinderung oder Sehverlust darstellen. Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten, Meldungen über Gefahrenstellen durch vorhandene Poller zeitnah nachzugehen und diese gegebenenfalls zu sichern.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Die Beschlussempfehlung wird einstimmig beschlossen.

   
    16.03.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.6 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 26.08.2021 ist das Bezirksamt ersucht worden, zu prüfen, inwieweit mehr Barrierefreiheit für Menschen mit einer Sehbehinderung im öffentlichen Straßenraum erreicht werden kann. Dabei ist insbesondere abzuwägen, inwieweit künftig Poller im Straßenraum notwendig sind und falls ja, diese so gestaltet und gekennzeichnet werden können, dass sie keine Barriere für Menschen mit einer Sehbehinderung oder Sehverlust darstellen. Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten, Meldungen über Gefahrenstellen durch vorhandene Poller zeitnahe nachzugehen und diese gegebenenfalls zu sichern.

Ziel des Bezirksamtes ist es das öffentliche Straßenland möglichst barrierefrei und für jeden sicher zugänglich zu gestalten. Daher findet bei Neubau- und Umbaumaßnahmen, bei denen Poller quer zur Laufrichtung stehen, generell eine Abstimmung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung statt. Vom Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) wird das Vorgehen des Bezirksamtes gelobt.

Generell ist es so, dass Poller nur in Ausnahmefällen in der Gehbahn aufgestellt werden. Die Ausführungsvorschrift Geh- und Radwege (mit Ablauf des 31. Mai 2020 zwar außer Kraft getreten, aber bis zu einer neuen AV weiter anzuwenden) formuliert für die Gehwegstruktur, dass Poller aus Sicherheitsgründen in der Gehbahn möglichst vermieden werden sollen. So ist das Straßen- und Grünflächenamt gehalten, Gehwege dort abzusichern, wo das verkehrswidrige Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegbereichen nachgewiesenermaßen sehr hoch ist.

Beschwerden über Poller, die eine Behinderung auf den Gehwegen darstellen sind dem Bezirksamt nicht bekannt. Erreichen das Bezirksamt Hinweise über Gefahrenstellen z.B. durch Poller wird im Einzelfall beurteilt wie eine Anpassung möglich ist. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 10.02.2023

 

 

Martin Hikel Jochen Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.

Ö 13.7  
Kita "Elif und Emil 3" - Kinder und Erzieher schützen II  
Enthält Anlagen
0027/XXI  
Ö 13.8  
Stelle der Neuköllner Nachhaltigkeitsbeauftragten verstetigen  
Enthält Anlagen
0028/XXI  
Ö 13.9  
Ampel Buckower Damm vor Britzer Garten Nutzer*innenfreundlich schalten - Schulwegsicherheit erhöhen  
Enthält Anlagen
0096/XXI  
Ö 13.10  
Pilotprojekt zur Rekommunalisierung der Schulreinigung  
Enthält Anlagen
0180/XXI  
Ö 13.11  
Mittelstreifen zu Blühstreifen an der Marienfelder Chaussee  
Enthält Anlagen
0184/XXI  
Ö 13.12  
„Missoir" - ein dringendes Bedürfnis  
Enthält Anlagen
0221/XXI  
Ö 13.13  
Fairtrade-Town: Mittelbeantragung zur Weiterführung der Fair-Trade-Arbeiten im Bezirk  
Enthält Anlagen
0229/XXI  
Ö 13.14  
Bebauungsplan 8-86ba „Juliusstraße 9“  
Enthält Anlagen
0248/XXI  
Ö 13.15  
Veränderungssperre XIV-185cbb/36 für das Grundstück Juliusstraße 58 / Britzkestraße 10 im Bezirk Neukölln im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-185cbb  
Enthält Anlagen
0323/XXI  
Ö 13.16  
Lastenräder in der Gropiusstadt ausleihen
Enthält Anlagen
0339/XXI  
Ö 13.17  
Neuköllner Seniorenfreizeitstätten baulich in Schuss halten  
Enthält Anlagen
0343/XXI  
Ö 13.18  
Behindertenfreizeitstätte Alt-Buckow
Enthält Anlagen
0354/XXI  
Ö 13.19  
Bebauungsplan 8-73a („Harzer Straße / Geyer-Werke“)  
Enthält Anlagen
0359/XXI  
Ö 13.20  
Regelmäßige Sperrmüll-Kieztage einführen  
Enthält Anlagen
0368/XXI  
Ö 13.21  
Mehr Transparenz für die Trägerversammlung des Jobcenter Neukölln
Enthält Anlagen
0405/XXI  
Ö 13.22  
Unabhängige Sozialberatung Neukölln verstärken
Enthält Anlagen
0456/XXI  
Ö 13.23  
Bebauungsplan 8-52bba („Dörferblick - Gärtnereien“)  
Enthält Anlagen
0599/XXI  
Ö 13.24  
Bebauungsplan XIV-132-1 („Juchaczweg / Zadekstraße“)  
Enthält Anlagen
0600/XXI  
Ö 14     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 14.1  
Erinnerungs- und Gedenkkultur in Neukölln  
Enthält Anlagen
0601/XXI  
Ö 14.2  
Datenschutzvergehen durch Stadträtin Blumenthal  
Enthält Anlagen
0603/XXI  
Ö 14.3  
Studie belegt Unsinnigkeit der Shisha-Bar-Razzien: Zukunft der Gewerbeüberwachung in Neukölln  
Enthält Anlagen
0604/XXI  
Ö 14.4  
Solidarität mit dem Saharauischen Befreiungskampf – saharauische Fahne vor dem Neuköllner Rathaus hissen  
Enthält Anlagen
0457/XXI  
Ö 14.5  
Ein Platz für Inge Meysel  
Enthält Anlagen
0547/XXI  
Ö 14.6  
Verbundeinsätze weiterhin mit dem Ordnungsamt Neukölln durchführen  
Enthält Anlagen
0639/XXI  
Ö 14.7  
Bürger entlasten: keine Parkgebühren in Neukölln!  
Enthält Anlagen
0613/XXI  
Ö 14.8  
Pförtner- und Wachdienst im Rathaus stärken – Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden  
Enthält Anlagen
0635/XXI  
               
 
 

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