Drucksache - 0248/XXI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 8-86ba „Juliusstraße 9“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/SUVBA/SUV
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
04.05.2022 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
16.03.2023 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
0_8-86ba_220217_B+UB_Satzung
1_8-86ba_Textliche Festsetzungen
3_8-86ba_Biotope_Baeume_FJP
4_8-86_Auswertungsvermerk_3_1
5_8-86_Auswertungsvermerk_4_1
6_8-86_Auswertungsvermerk_4_2
7_8-86ba_Auswertungsvermerk_4_3_iVm_4_2
8_8-86ba_Auswertungsvermerk_3_2
8-86ba_Planbild
8-86ba_RVO_Entwurf
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

a)     Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-86ba vom 01.11.2021r das Grundstück Juliusstraße 9 im Bezirk Neukölln sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-86ba (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1119) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 12. Oktober 2020 (GVBl. S. 807) beschlossen.

Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

 

b)     Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung wie unter den Punkten III 4.5 und VII 8 der anliegenden Begründung beschrieben.

 

c)      Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-86ba ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Berlin-Neukölln, den 26.04.2022

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

-Schlussbericht-

 

Der Bebauungsplan 8-86ba vom 1. November 2021 für das Grundstück Juliusstraße 9 im Bezirk Neukölln, ist am 4. Mai 2022 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.

 

Die Verordnung ist am 29. Juni 2022 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 34 auf Seite 390 verkündet worden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs. Nr. 0248/XXI) als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 31.01.2023

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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