Drucksache - 0692/XXI  

 
 
Betreff: Veränderungssperre 8-113/37 für das Grundstück Zeitzer Straße 6 im Bezirk Neukölln im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-113
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/SUVBA/SUV
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
16.03.2023 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Anlage Vsp_8-113_pl
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

r das Grundstück Zeitzer Straße 6 im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-113 wird gemäß § 14 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6), eine Veränderungssperre beschlossen.

 

Die Veränderungssperre soll nach der Beschlussfassung gemäß § 16 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Oktober 2022 (GVBl. S. 578), durch das Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden.

 

Berlin-Neukölln, den 14. Februar 2023

 

 

Hikel  Biedermann

Bezirksbürgermeister  Bezirksstadtrat

 
 

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