Drucksache - 2164/XX  

 
 
Betreff: Arbeit der Schulen in der Pandemie nicht zusätzlich erschweren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/BiKuSport
Verfasser:1. Licher, Thomas
2. Beitritt: SPD, Grüne
Korte, Karin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.02.2021 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Ausschussberatung
02.03.2021 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
24.03.2021 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
28.04.2021 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
19.05.2021 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
26.05.2021 
Fortsetzung der 59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
16.03.2023 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beitritt: SPD, Grüne
Überweisung BSK
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass bei der Neugestaltung der Stunden für Sprachförderung und Inklusion den Schulen zusätzliche Zeit zur Konzeption gegeben wird, um eine Mehrbelastung für Schulen in dieser Pandemie-Zeit zu vermeiden. Darüber hinaus sollen Kürzungen von Förderstunden vermieden werden.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die neuen Regeln zur Kürzung von 30% des Personals für Sprachförderung und Inklusion zurückgenommen werden und die Schulen nicht mit zusätzlichen Nachweisen des Bedarfes zusätzlich belastet werden.

 

Begründung: Erfolgt mündlich.

 

-Schlussbericht-

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt gebeten, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass bei der Neugestaltung der Stunden für Sprachförderung und Inklusion den Schulen zusätzliche Zeit zur Konzeption gegeben wird, um eine Mehrbelastung für Schulen in dieser Pandemie-Zeit zu vermeiden. Darüber hinaus sollten Kürzungen von Förderstunden vermieden werden.

 

Das Bezirksamt hat die Bedenken der Bezirksverordnetenversammlung hinsichtlich der Neugestaltung des Verfahrens für die Zumessung der Stunden für Sprachförderung und Inklusion gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie deutlich gemacht. Für den Bezirk Neukölln hat die Außenstelle Neukölln der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das Verfahren durchgeführt.

 

Die Zumessung zum Schuljahr 2021/22 hat sich gegenüber dem Schuljahr 2020/21 nicht geändert. Verändert wurde das Vorgehen bei der Prognose des Bedarfs. Dieser wurde mittels Ausstattungs- bzw. Prognosegesprächen zwischen den Schulleitungen und der Schulaufsicht ermittelt. Berücksichtigt wurden dabei die folgenden Faktoren:

Zum einen der Personalbedarf einer Schule, also die

  • Zumessung nach der Stundentafel und Schülerzahl
  • Zumessung für Teilungsstunden/Förderunterricht
  • Zumessung für Sprachförderung nach Zusammensetzung der Schülerschaft
  • Zumessung für sonderpädagogische Förderung
  • Zumessung für Profile der Schulen (z. B. muttersprachliche Alphabetisierung)

 

Zum anderen der Personalbestand einer Schule, also die

  • Netto-Pflichtstundensumme
  • nicht verfügbaren Stunden (z. B. langzeiterkrankte Lehrkräfte)
  • Anrechnungsstunden (z. B. für Funktionsstellen an der Schule)
  • Ermäßigungsstunden (z. B. Altersermäßigungen für Lehrkräfte ab dem 55 Lebensjahr)
  • Stunden an/von anderen Schulen (z. B. für Lehrkräfte, die an zwei Schulen eingesetzt sind)

Aus der Differenz von Bedarf und Bestand ergab sich, ob eine Schule personell unter- bzw. überausgestattet war.

 

r die Prognose griffen die Schulleitungen und die Schulaufsicht auf ein Online-Portal zu, das anders als in den Vorjahren für die Prognose nur 70 % der Zumessung für Sprachförderung und sonderpädagogische Förderung auswies. Im Prognosegespräch wurde mit den Schulleitungen der tatsächliche Bedarf ermittelt und die Ausstattung ergänzt. Die Absicht der Außenstelle in Neukölln war, keine Schule schlechter zu stellen als im Vorjahr.

 

Berücksichtigt wurde in den Ausstattungsgesprächen jedoch auch die durch die demographische Entwicklung des Bezirks bedingte Veränderung der Zusammensetzung der Schülerschaft und der Schülerzahlen in den Schulen.

 

Das durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewählte Verfahren war für das Bezirksamt zum Zeitpunkt des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung nicht mehr entscheidend beeinflussbar. Das Bezirksamt begrüßt den Grundsatz der Außenstelle Neukölln, dass keine Schule schlechter gestellt werden sollte. Zudem führte das Verfahren durch die Berücksichtigung des Stellenaufwuchses auch zu mehr Verteilungsgerechtigkeit. Insgesamt gab es einen Stellenaufwuchs von neun Vollzeiteinheiten für Neukölln, davon acht im Bereich Sprachförderung und eine im Bereich Inklusion.

 

Das Bezirksamt sieht die Drucksache damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 21.02.2023

 

 

Martin Hikel Karin Korte

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 
 

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