Drucksache - 0339/XXI  

 
 
Betreff: Lastenräder in der Gropiusstadt ausleihen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBzBm/Fin
Verfasser:1. Szczepanski, Bernd
2. Beitritt: SPD
Hikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
22.06.2022 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit Ausschussberatung
12.09.2022 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
28.09.2022 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
16.03.2023 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung HVKN
Beitritt SPD
Ausschuss Beschluss
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die im Dezember 2019 vom Bezirksamt angeschafften 10 Lastenräder, 4 Fahrrad-Lastenanhänger und 1 Rikscha in die Neuköllner „fLotte“ (in Kooperation mit dem ADFC) integriert werden können und damit der Neuköllner Bevölkerung zur Ausleihe besser zugänglich gemacht werden können. Die genannten Fahrzeuge sollen entsprechend ihrem ursprünglichen Anschaffungszweck vorrangig für Menschen mit Behinderungen bzw.r entsprechende soziale Einrichtungen reservierbar/ausleihbar sein. Wenn möglich sollen, wie ursprünglich vorgesehen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung die Lagerung, Wartung und Pflege der Räder übernehmen, aber der Verleih könnte über die bewährte Plattform/Struktur der "fLotte" erfolgen.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die im Dezember 2019 vom Bezirksamt angeschafften 10 Lastenräder, 4 Fahrrad-Lastenanhänger und 1 Rikscha in die Neuköllner "fLotte" (in Kooperation mit dem ADFC) zu integrieren und damit der Neuköllner Bevölkerung zur Ausleihe zugänglich zu machen. Die genannten Fahrzeuge sollen entsprechend ihrem ursprünglichen Anschaffungszweck vorrangig für Menschen mit Behinderungen bzw. für entsprechende soziale Einrichtungen reservierbar/ausleihbar sein. Wenn möglich sollen, wie ursprünglich vorgesehen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung die Lagerung, Wartung und Pflege der Räder übernehmen, aber der Verleih könnte über die bewährte Plattform/Struktur der "fLotte" erfolgen.

 

Begründung: Im Dezember 2019 wurde ein Pool von Lastenrädern für das Projekt "Gropiusstadt bewegt" für ca. 60 000.-€ angeschafft. Die Beauftragte des Bezirks für Menschen mit Behinderung war daran maßgeblich beteiligt und hatte für die Nutzung der Fahrzeuge auch ihre Zielgruppe im Blick. Durch die Pandemie bedingt wurde das Projekt offensichtlich nicht weiter verfolgt, die Räder und Anhänger stehen noch immer ungebraucht seit 2 Jahren in der Gropiusstadt.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der BVV vom 28.09.2022 wurde das Bezirksamt gebeten zu prüfen, ob die aus dem Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ 2019 angeschafften 10 Lastenräder und 6 Fahrradanhänger mit in die Neuköllner fLotte aufgenommen werden können.

Die Lastenräder und Fahrradanhänger, welche im Dezember 2019 aus dem Förderprogramm "Zukunft Stadtgrün" angeschafft wurden, werden ab 2023 in die fLotte aufgenommen. Der entsprechende Antrag liegt der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Klimaschutz und Verkehr vor.

Die Aufnahme ist mit engen Vorgaben der Senatsverwaltung, für Stadteinwicklung, Bauen und Wohnen geknüpft, die von der fLotte umfänglich erfüllt werden müssen, da bei nicht Beachtung Fördermittel in Höhe von 60.000,-€ zurückerstattet werden müssten. Die fLotte ist informiert und den Auflagen wurde zugestimmt. Die Auflagen werden vertraglich festgelegt und von der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung überwacht. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 31. Januar 2023

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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