Frau BzBmin Thiemen berichtet aus der Presseinformation des
Rates der Bürgermeister, vertreten durch die Sprecher/innen (BzBm/in) –
Christina Emmrich, Marlies Wanjura, Ekkehard Band und Franz Schulz:
“Der Rat der Bürgermeister hat in seiner Sitzung am
17.04.2008 das Positionspapier der Berliner Bezirke “Moderne
Finanzbeziehungen in Berlin” verabschiedet.
Das Positionspapier wurde von einer Arbeitsgruppe der
Berliner Bezirke erarbeitet, die im Anschluss an den Kongress der Bezirke im
November 2007 eingesetzt wurde. Zielsetzung der Arbeitsgruppe, die unter der
Leitung des Bezirksstadtrates Stefan Komoß (Marzahn-Hellersdorf)
Getagt hat, war es, eine eigene Position zur Neuordnung der
Finanzbeziehungen zwischen dem Land Berlin und seinen Bezirken zu erarbeiten.
Trotz teilweiser unterschiedlicher Auffassungen in
Einzelfragen ist es den Bezirken gelungen, das Positionspapier einstimmig mit
der Zustimmung aller zwölf Bezirke zu verabschieden.
Mit dem Positionspapier liegt eine fachliche fundierte
Grundlage vor, das intransparente und nicht mehr steuerbare Finanzzuweisungssystem
zu verbessern.
Wesentliche Punkte des Positionspapiers sind:
1.
Sicherung
der personellen Ressourcen für die Aufgabenerfüllung in den Bezirken
2.
Stärkung
der Bezirke im Rahmen der Haushaltsverantwortung
3.
Frühzeitige
öffentliche Diskussion über die Höhe der Bezirkshaushalte in und mit dem
Abgeordnetenhaus
4.
Herstellen
einer schlüssigen Verbindung zwischen Höhe der Finanzzuweisung und den von den
Bezirken erwarteten Leistungen
5.
Reform
des bestehenden Systems auf der Basis der Daten aus der Kosten- und
Leistungsrechnung
6.
Beseitigung
systemwidriger Eingriffe der Senatsfinanzverwaltung
Mit der Beschlussfassung des Positionspapiers kommt der Rat
der Bürgermeister zugleich dem Wunsch des Abgeordnetenhauses vom Februar 2008
nach, eine Rückmeldung zu Veränderungsbedarfen bei der Finanzzuweisung zu
geben.
Der Rat der Bürgermeister wird nunmehr die Verhandlungen
über die Ausgestaltung der Neuordnung der Finanzbeziehungen aufnehmen.”
Die erste Erörterung im Abghs war für den 28.05.2008
vorgesehen, ist aber auf den Herbst vertagt worden. Wenn es noch für die
Haushaltsplanung 2010/11 Anwendung finden soll, muss es aufgrund des Vorlaufs
(Änderung der bei SenFin erforderlichen Zuweisungsmodalitäten) spätestens bis
Jahresende 2008 entschieden sein.
Herr BV Wendt begründet und erläutert die Drucksache 0857/3
für seine Fraktion.
Frau BzBmin Thiemen kündigt an, dem Wunsch dieses Antrages
nicht entsprechen zu wollen. Sie begründet dies mit dem schwer erzielten
Einvernehmen zum Positionspapier. Dieser “Seiteneinstieg” würde die
Bezirke erneut gegenüber der Hauptverwaltung schwächen. Sie würde sich auch
gegenüber den anderen Bezirken unglaubwürdig machen, wenn jetzt versucht wird,
das einheitliche Papier vor den Verhandlungen mit SenFin bereits zu
unterwandern. Dies hält Frau BzBmin Thiemen für kein glückliches politisches
Vorgehen in dieser Sache. Sie verweist darauf, dass ja durchaus die Möglichkeit
besteht, dass bei der Behandlung des Papiers im Abghs eine Fraktion dort, das
Problem einbringt.
Aus der anschließenden ausführlichen Diskussion zeichnet
sich folgendes Meinungsbild ab:
-
SPD
möchte grundsätzlich mit einigen Veränderungen beschließen
-
CDU
möchte den Antrag zurückstellen bis klar ist, welches Meinungsbild existiert
bei der Diskussion zum Positionspapier
-
Bü‘90/Grüne
wollen die Drucksache beschließen
-
FDP
möchte erst die Diskussion im Abghs abwarten und dann eine Position des Bezirks
festlegen und ist deshalb für Vertagung der Drucksache
Es wird eine geänderte Version durch den Antragsteller
vorgelegt.
Herr BV Wendt beantragt eine Unterbrechung der Sitzung für 3
Minuten.
Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 17:35 bis 17:39
Uhr.
Nach der Unterbrechung stellt der Vorsitzende den Antrag auf
Vertagung zur Abstimmung.
Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt
Danach stellt er die Drucksache in nachstehender geänderter
Fassung zur Abstimmung:
“Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird gebeten, sich im Rat der Bürgermeister und gegenüber dem Senat
von Berlin bei der Diskussion um eine Änderung des bezirklichen
Zuweisungsmodells für folgende Forderung einzusetzen:
Die kalkulatorischen (budgetunwirksamen) Kosten sollen durch
eine objektbezogene (budgetwirksame) Instandhaltungsrücklage ersetzt werden.
Für jedes Objekt wird anhand des tatsächlichen Objektzustandes die Höhe der
Instandhaltungsrücklage durch die jeweilige Service Einheit (kurz: SE)
Facility-Management kalkuliert. Die Instandhaltungsrücklage ist nicht mit einer
Nettokaltmiete vergleichbar, da die Nettokaltmiete einer Preisbildung folgt,
die den Kriterien Standort, Makro- und Mikrolage und Ausstattung der Mietsache
Rechnung trägt. Die Instandhaltungsrücklage wird nur in Abhängigkeit zu den
tatsächlich notwendigen Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen gebildet.
Die Instandhaltungsrücklage soll in ihrer Summe über alle Objekte als
Sondervermögen geführt werden, dass auf die kommenden Haushaltsjahre
übertragbar ist.
Der BVV ist bis zum 31.08.2008 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird
gebeten, sich im Rat der Bürgermeister und gegenüber dem Senat von Berlin bei
der Diskussion um eine Änderung des bezirklichen Zuweisungsmodells für folgende
Forderungen einzusetzen:
1. Die kalkulatorischen
(budgetunwirksamen) Kosten sollen durch eine objektbezogene (budgetwirksame)
Instandhaltungsrücklage ersetzt werden. Für jedes Objekt wird anhand des
tatsächlichen Objektzustandes die Höhe der Instandhaltungsrücklage durch die
jeweilige Service Einheit (kurz: SE) Facility-Management kalkuliert. Die
Instandhaltungsrücklage ist nicht mit einer Nettokaltmiete vergleichbar, da die
Nettokaltmiete einer Preisbildung folgt, die den Kriterien Standort, Makro- und
Mikrolage und Ausstattung der Mietsache Rechnung trägt. Die
Instandhaltungsrücklage wird nur in Abhängigkeit zu den tatsächlich notwendigen
Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen gebildet. Die
Instandhaltungsrücklage soll in ihrer Summe über alle Objekte als
Sondervermögen geführt werden, dass auf die kommenden Haushaltsjahre
übertragbar ist.
2. Zur Anschubfinanzierung der
Instandhaltungsrücklagen ist den Bezirken ein Sockelbetrag von insgesamt 50
Mio. Euro für alle Bezirke zur Verfügung zu stellen, die für
energieeffizienssteigernde Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden sollen.
3.
Die
Senatsverwaltung für Finanzen wird gebeten, den Bezirksämtern
haushaltsrechtlich zu ermöglichen , dass die Abteilungen des Bezirksamtes
Nutzungsverträge mit der SE Liegenschaften über Art und Umfang der Gebäudenutzung,
sowie die zu zahlenden Bewirtschaftungskosten und Instandhaltungsrücklagen
schließen können. Dabei sollen die nutzenden Fachabteilungen ihre monatlichen
Nutzungsentgelte aus den bisher budgetunwirksamen Bewirtschaftungsausgaben
finanzieren können und zur Finanzierung der Instandhaltungsrücklage eine Umlage
aus der Hochbauverwaltung erhalten.
Der BVV ist bis zum 31.08.2008 zu berichten.”
Abstimmung: 8J, 7N,
0E (geänderte Fassung wurde mehrheitlich angenommen)
Dringlichkeit: 15J, 0N, 0E (einstimmig angenommen)