Drucksache - 0806/3
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Die BVV hat
in ihrer Sitzung am 29.05.2008 folgenden Beschluss gefasst: Das
Bezirksamt wird ersucht, bei vom Bezirk durchgeführten Neubauten bzw. bei
wesentlichen Umbauvorhaben bestehender Gebäude grundsätzlich zu prüfen, mit
welchen zusätzlichen Kosten die Installation von solarthermischen Anlagen
und/oder Brauchwasseranlagen verbunden ist und wann sich die zusätzlichen
Ausgaben amortisieren würden. Ferner ist
zu prüfen, welche Fördermittel von Dritten für die Installation dieser Anlagen
in Anspruch genommen werden könnten. Sollte die Installation dieser Anlagen
förderfähig sein, sind die entsprechenden Förderanträge zu stellen. Der BVV ist
bis zum 31. Juli 2008 zu berichten. |
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