Drucksache - 0846/3
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Wir fragen das Bezirksamt
1. Wie hat das Bezirksamt vor, die Errichtung von Pflegestützpunkten auf der Grundlage der Bestimmungen des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes in Charlottenburg-Wilmersdorf zu unterstützen?
2. Hat das Bezirksamt Erkenntnisse darüber, wie sich die zuständige Senatsverwaltung die Errichtung von Pflegestützpunkten in Berlin vorstellt (Anzahl, Verortung, Ausstattung)?
3. Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, z.B. durch die Profilierung und Vernetzung bereits bestehender Informations- und Beratungsangebote im Bereich der Pflege im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zeitnah die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Pflegestützpunkte auch in unserem Bezirk errichtet werden können?
4. Wie beabsichtigt das Bezirksamt sich in Mitwirkung bzw. Mitverantwortung der Charlottenburg-Wilmersdorfer Pflegestützpunkte einzubringen?
Die Große Anfrage wird wie folgt schriftlich vom Bezirksamt beantwortet:
Wie hat das Bezirksamt vor, die Errichtung von Pflegestützpunkten auf der Grundlage der Bestimmungen des Pflege-Erweiterungsgesetzes in Charlottenburg-Wilmersdorf zu unterstützen?
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sieht die Einrichtung von Pflegestützpunkten vor, um Pflegeversicherten und den in ihrem Interesse handelnden Personen eine einheitliche Anlaufstelle für Auskunft und Beratung zu allen Belangen der Pflege zu bieten. Derzeit ist das Einholen von Entscheidungen und Zusagen von den verschiedensten Stellen noch eine der größten Belastungen bei der Vorbereitung und Organisation von Pflege. Deshalb begrüßt das Bezirksamt die neue Struktur der Pflegestützpunkte.
Allerdings hat der Gesetzgeber geregelt, “Pflege- und Krankenkassen im Land haben gemeinsam Verträge über die wettbewerbsneutrale .... Auskunft und Beratung .... Koordinierung aller .... Hilfs- und Unterstützungsangebote ...die Bereitstellung und Vernetzung aufeinander abgestimmter Versorgungs- und Betreuungsangebote durch Pflegestützpunkte zu schließen.” Das Bezirksamt hat daher auf die Einrichtung der Pflegestützpunkte keinen direkten Einfluss.
Im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wird auch festgelegt, dass auf vorhandene vernetzte Beratungsstrukturen zurückzugreifen ist. So hat der Bezirk aus seiner Arbeit im Bereich der Altenhilfe und Altenhilfekoordination, der Hilfe zur Pflege und Sozialhilfe, der Arbeit mit Senioren aber auch aus dem Bereich ehrenamtliches Engagement vielfältige Erfahrungen in die Pflegestützpunkte einzubringen. Die Abteilung Soziales verfügt außerdem über eine personell vergleichsweise gut ausgestattete und gut arbeitende Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf.
Hat das Bezirksamt Erkenntnisse darüber, wie sich die zuständige Senatsverwaltung die Errichtung von Pflegestützpunkten in Berlin vorstellt (Anzahl, Verortung, Ausstattung) ?
Hinsichtlich der zu treffenden Entscheidungen hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die Leiterinnen und Leiter der Sozialämter der Bezirke am 20. Mai 2008 zu einem Erfahrungsaustausch zum Thema geladen. Eine genaue Planung oder Vorgehensweise zur Errichtung der Pflegestützpunkte konnte dabei seitens der Senatsverwaltung noch nicht vermittelt werden, es ging eher um einen Informations- und Meinungsaustausch. Es wurde eine Arbeitsgruppe unter bezirklicher Beteiligung gebildet, die sich ausführlich mit der Umsetzung beschäftigen wird.
Hinsichtlich der Anzahl der Pflegestützpunkte sind ebenfalls noch keine Entscheidungen getroffen. Nach dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz soll in der Regel für 20.000 Einwohner ein Pflegestützpunkt entstehen, wenn entsprechend den örtlichen Gegebenheiten keine andere Einwohnerzahl angemessen ist. Für Stadtstaaten ist ein Schlüssel von einer Pflegestation pro 60.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Gespräch. Es gibt aber noch keinerlei Festlegungen für Berlin, daher auch noch keine Erkenntnisse zu ihrer Verortung und Ausstattung. Ich erhoffe mir verbindlichere Informationen auf der Sozialstadträtesitzung am 27.06., auf der das Thema als Tagesordnungspunkt angemeldet ist.
Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, z.B. durch die Profilierung und Vernetzung bereits bestehender Informations- und Beratungsangebote im Bereich Pflege im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zeitnah die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Pflegestützpunkte auch in unserem Bezirk errichtet werden können?
Das Bezirksamt wird sich in den möglichen Gremien, wie den Sitzungen der Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen Soziales und Gesundheit, den Sitzungen der Amtsleiter, dem Rat der Bürgermeister für die Einrichtung von Pflegestützpunkten im Bezirk einsetzen, die dem Anspruch einer echten Servicestelle gerecht werden.
Da die Kassen gehalten sind, auf bestehende Strukturen aufzubauen bietet sich z.B. die Einbeziehung der Koordinierungsstelle “Rund ums Alter” an, die seit Jahren gute Arbeit im Bereich der Beratung leistet. Allerdings haben die 12 Berliner Koordinierungsstellen unterschiedliche Träger, die teilweise auch eigene Pflegedienste unterhalten, so dass eine unabhängige Wahrnehmung zu Konflikten führen könnte.
Wie beabsichtigt das Bezirksamt sich in Mitwirkung bzw. Mitverantwortung der Charlottenburg-Wilmersdorfer Pflegestützpunkte einzubringen?
Wie genau eine Zusammenarbeit und Beteiligung an den Pflegestützpunkten aussehen kann und wird ist unklar, bevor nicht ihre Struktur feststeht.
Wie unter den anderen Punkten bereits aufgeführt, ist der Aufbau der Pflegestützpunkte unter Berücksichtigung kommunaler Strukturen und Kompetenzen ein Anliegen des Bezirksamtes, um den Menschen des Bezirks ein möglichst breites und unabhängiges Informationsangebot bieten zu können.
Aufgrund unserer langjährigen Betreuung und Begutachtung von Menschen, die nicht pflegeversichert sind, hat der bezirkliche Sozialdienst sehr viel Erfahrung und Kompetenz. Schon deshalb würden wir gerne in die neuen Strukturen einbezogen werden. Bis Ende Oktober des Jahres soll die neue Struktur verbindlich geregelt sein. Im Sozialausschuss wird das Bezirksamt fortlaufend über neue Erkenntnisse berichten.
M. Schmiedhofer
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