Auszug - Zukunft der Ferienanlage Schubystrand  

 
 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.9
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 29.05.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
0834/3 Zukunft der Ferienanlage Schubystrand
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Grauen (fraktionslos) 
Verfasser:Spangenberg/Tillinger 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Zur Beantwortung Herr BzStR Naumann:

Zur Beantwortung Herr BzStR Naumann:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, lieber Herr Tillinger:

 

Zu 1.

Im Zeitraum 1. Juni 1989 bis 30. Dezember 1991 wurden für den Neubau des Wirtschafts- und Mehrzweckzentrums und der Sanitärbauten in der Ferienanlage Schubystrand insgesamt 3.065.185,12 DM investiert. Die Kostengruppen gliedern sich auf in die Herrichtung des Baugrundstücks, die Erschließung, das Bauwerk, die Geräte, die Außenanlagen und die Baunebenkosten.

 

Zu 2.

Es ist zutreffend, dass Ende Oktober 2005 die letzte Nutzung der Ferienanlage endete. Ein langsamer Verfall wird dadurch verhindert, dass die Ferienanlage regelmäßig durch eine unter Vertrag stehenden Dritten überwacht wird und dieser Störungen oder Reparaturbedarf meldet.

 

Zu 3.

Die jährlichen Kosten für die Unterhaltung der Ferienanlage belaufen sich auf rund 16.700,-- Euro. Diese setzen sich zusammen aus der zu entrichtenden Pacht für das Grundstück, der Bewachung, der Heizung, sonstigen Infrastrukturkosten und der baulichen Unterhaltung. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage, Ferienlager Schubystrand, DS-Nr. 739/2 vom 19.09.2005.

 

Zu 4.

Der Nutzung der Ferienanlage liegen zwei Pachtverträge für zwei deutlich unterschiedlich große Parzellen zugrunde. Diese laufen zum 31.12.2013 aus. Das Bezirksamt hat bereits 2005 Verhandlungen mit dem Verpächter der Hauptparzelle aufgenommen mit dem Ziel, die Verträge einvernehmlich aufzulösen und für die durch das Bezirksamt errichteten Gebäude einen angemessenen Wertausgleich zu erhalten. Leider konnte hierüber trotz intensiver Bemühungen auch in Gesprächen vor Ort, am Anfang von mir persönlich, zuletzt persönlich durch Herrn Baustadtrat Gröhler und weitere Mitarbeiter des Bezirksamtes, bislang keine Einigung erzielt werden.

 

Ursächlich dafür ist, dass die seinerzeit im Zusammenhang mit dem Neubau getroffene Vertragsregelung keine Bestimmung darüber enthält, ob bzw. ggf. wie und in welcher Höhe nach Beendigung des Vertragsverhältnisses dem Bezirksamt als Errichter und Finanzier der Gebäude durch den Eigentümer des Pachtlandes ein Wertausgleich zu zahlen wäre. Vertragsbestandteil ist lediglich, dass bei Ablauf der Verträge das Bezirksamt auf Verlangen des Verpächters die Baulichkeiten und Fundamente zu entfernen und den alten Zustand wieder herzustellen hat.

 

Zu 5.

Für das Bezirksamt hat eine Einigung über eine vorzeitige Auflösung der Pachtverträge, und das ist jetzt wichtig, einschließlich eines Wertausgleiches für die Gebäude, unverändert Vorrang.  Ungeachtet dessen wird derzeit geprüft, in welcher Form die Anlage wieder in Betrieb genommen werden kann. Denn das Bezirksamt teilt Ihre Einschätzung, dass es an der Zeit ist, wenn wir da nicht weiterkommen, über den zu letzt genannten Teil meiner Ausführungen nochmals ganz konkret in die Realisierung einzutreten.

 

Eine unerfreuliche Situation, ohne Frage; die derzeitigen Bezirksamtsmitglieder sind aber in dieser Vertragskonstruktion von Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre, wenn Sie so wollen, gefangen. Eine außerordentlich günstige Position für die andere Seite und von daher warten wir den weiteren Fortlauf/Fortgang der Gespräche mit dem Hauptpächter ab, werden aber jetzt auch Gelegenheit haben, im Jugendhilfeausschuss und Bauausschuss die Sachlage aus aktuellem Blickwinkel heraus diskutieren können, denn die Beschlusslage von 2005 sah ja die Aufgabe des Geländes vor, aber eine Immobilie, die 1991 fertiggestellt worden ist, ist unbeschadet jetzt des einen oder anderen baulichen Verbesserungszustandes keinesfalls in einem Wert, der es uns gestatten würde, der jetzigen vom Hauptpächter eingenommenen Rechtsposition “gebt mir sie doch einfach und dann sind wir auseinander” nachkommen zu können. Das ist die Schwierigkeit der Gesamtsituation.

 

 
 

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