Auszug - Moschee-Projekt Keplerstraße - musste es scheitern?
Zur
Beantwortung Herr BzStR Gröhler: Sehr
verehrte Vorsteherin, meine Damen und Herren, ich darf Ihre Große Anfrage wie
folgt beantworten und hoffe, dass Sie das mit dem ehrenwerten Mann auch noch
weiterhin zu mir sagen, vielleicht geben Sie es mir auch irgendwann mal
schriftlich, aber wie auch immer: Zu 1. Ich kann
leider nicht genau sagen, seit wann ich von der Existenz weiterer, ernster
Kaufinteressenten weiß oder wusste, da ich es mir nicht aufgeschrieben habe.
Aber, wenn sie mal reinschauen in die Beantwortung, die ich der BVV gegeben habe,
z. B. die Kleine Anfrage des Herrn Kollegen Fréderic Verrycken, da habe ich am
10.10.2007 geantwortet: “Falls
ein Grunderwerb gelingt...”, also damals habe ich schon offensichtlich
gewusst, dass Inssan nicht der einzige Interessent ist. Warum habe ich das
gewusst? Weil mich bei vielen Terminen, auch bei Veranstaltungen und Empfängen
usw. immer wieder mal Leute auf dieses Grundstück angesprochen haben. Es war ja
auch nicht zu übersehen, dass es auf dem Markt ist, weil es ja eine sehr große
Werbeplane eines Immobilienmaklers dran hatte und der eine oder andere
Interessent fragte mich damals, wie ist die planungsrechtliche Ausweisung, dann
sagte der Eine oder andere, ist das dort, wo die Moschee hinsoll, haben die
schon einen Vorbescheid? Der Eine fragte, ob grundsätzlich dort die Errichtung
eines Lebensmitteldiscount-Marktes einer Marke, die dort noch nicht vorhanden
ist, dort zulässig wäre usw. Und ich habe, wenn Sie in die weiteren
Beantwortungen reinschauen, das war die Große Anfrage von Ihnen, Frau Tazegül
und Herrn Riedel, geantwortet, am 15.11.2007, ich darf mit zitieren: “Nach
unserem Kenntnisstand hat das Eigentum am Grundstück noch nicht gewechselt.
Aber das ist ein Kenntnisstand, der mag schon wieder überholt sein.” Und
ich habe auf die Spontane Frage von Herrn Häntsch in der März-BVV geantwortet,
dass nach meiner Kenntnis Inssan noch nicht erworben habe, sondern vielmehr das
Grundstück noch auf dem Markt sei. Aus all diesen Antworten können Sie ersehen,
dass ich selbstverständlich gewusst habe, dass unterschiedliche Interessenten
dran sind. Mir hat dann auch Einer mal gesagt, er habe einen Kaufpreis geboten,
sei aber nicht zum Zuge gekommen, weil der Verkäufer eine astronomisch hohe
Summe über dem Verkehrswert erwartet, also was man immer so hört. Ich habe auch
gerade auch vor kurzem gehört, dass jemand am Kurfürstendamm ein interessantes
Grundstück gekauft hat. Er hat mir gesagt, er will alles abrechen, anschließend
habe ich erfahren, dass der Vertrag gar nicht zustande gekommen ist, also so
was gibt ja relativ häufig und nicht immer bewahrheitet es sich. Zu 2. Mir war
bekannt, dass schon mal ein notarieller Beurkundungstermin angesetzt gewesen
sein sollte. Ich wusste aber nicht, ob der mit der Inssan oder mit einem
Anderen war und dann hörte ich wieder, dass der notarielle Beurkundungstermin
abgesagt worden sei, das war, glaub ich, irgendwann im März. Aber fragen Sie
mich jetzt nicht mehr, zu welchem Termin das war, auch das habe ich mir nicht
notiert, insbesondere, als ich dann hörte, dass er gar nicht zustande gekommen
ist, habe ich auch darauf keinen besonderen Wert mehr gelegt. Aber das ist
öfter so, wenn Grundstücke von mehreren Interessenten diese versuchen,
anzukaufen. Zu 3. Das
Bezirksamt hat nur insoweit Kenntnis, als das der bisherige Eigentümer
mitgeteilt hat, dass er es verkauft habe. Inzwischen befindet sich ja auch
wieder eine große Werbeplane eines Immobilienbüros dran, die eine
Untervermietung ermöglichen soll. Eine Bauberatung hat durch das Bezirksamt
nicht stattgefunden, ist hier auch nicht nachgefragt. Zu 4. Ich habe
dem Rechtsanwalt von Inssan im Telefonat am 05.03. mitgeteilt, dass die
Bauabteilung abschließend zu dem Ergebnis gekommen ist, dass es ein
planungsrechtliches Erfordernis gibt. Habe ihm aber auch mitgeteilt, dass das
Bezirksamt darüber noch nicht abschließend befunden hat und ich davon ausgehe,
dass ich in der ersten April-Sitzung entsprechend im Bezirksamt mit einer
Vorlage sein werde. Ich hatte dann in der BVV im März drauf hingewiesen, dass
aus Sicht der Bauabteilung ein Planerfordernis besteht, auch wiederum drauf
hingewiesen, dass das Bezirksamt als Organ in Gänze sich dazu aber noch eine
Meinung bilden möchte oder muss. Zu 5. Herr
Riedel, Sie dürfen davon ausgehen, dass das Bezirksamt immer in der gebotenen Zügigkeit
arbeitet und in allen Fristen, die uns die Bauordnung und das Baugesetzbuch
aufgeben, dringeblieben. Wir haben an der Stelle nichts verzögert. Ich weise
immer wieder auf die Kompliziertheit des Verfahrens hin. Es war ja nicht mal
irgendwie nur eine kleine Sache zu genehmigen, sondern es war nicht nur eine
Moschee, sondern ein Kulturzentrum mit weiteren Nutzungen, denke Sie nur an
Kindergarten, an soziale Einrichtungen, an Wohnungen usw. Also, es handelt sich
ja nicht um ein kleines untergeordnetes Verfahren, was man mal irgendwie im
Schnelldurchlauf genehmigen konnten, sondern wir hatten eine schwierige, auch
baurechtlich schwierige Fragestellung zu klären und das haben wir in der
notwendigen Zügigkeit getan. Wir sind über keine Frist hinausgegangen. |
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