Auszug - Moschee-Projekt Keplerstraße - musste es scheitern?  

 
 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.7
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 29.05.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
0868/3 Moschee-Projekt Keplerstraße - musste es scheitern?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linke (fraktionslos) 
Verfasser:Tazegül/Riedel 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Zur Beantwortung Herr BzStR Gröhler:

Zur Beantwortung Herr BzStR Gröhler:

 

Sehr verehrte Vorsteherin, meine Damen und Herren, ich darf Ihre Große Anfrage wie folgt beantworten und hoffe, dass Sie das mit dem ehrenwerten Mann auch noch weiterhin zu mir sagen, vielleicht geben Sie es mir auch irgendwann mal schriftlich, aber wie auch immer:

 

Zu 1.

Ich kann leider nicht genau sagen, seit wann ich von der Existenz weiterer, ernster Kaufinteressenten weiß oder wusste, da ich es mir nicht aufgeschrieben habe. Aber, wenn sie mal reinschauen in die Beantwortung, die ich der BVV gegeben habe, z. B. die Kleine Anfrage des Herrn Kollegen Fréderic Verrycken, da habe ich am 10.10.2007 geantwortet:

“Falls ein Grunderwerb gelingt...”, also damals habe ich schon offensichtlich gewusst, dass Inssan nicht der einzige Interessent ist. Warum habe ich das gewusst? Weil mich bei vielen Terminen, auch bei Veranstaltungen und Empfängen usw. immer wieder mal Leute auf dieses Grundstück angesprochen haben. Es war ja auch nicht zu übersehen, dass es auf dem Markt ist, weil es ja eine sehr große Werbeplane eines Immobilienmaklers dran hatte und der eine oder andere Interessent fragte mich damals, wie ist die planungsrechtliche Ausweisung, dann sagte der Eine oder andere, ist das dort, wo die Moschee hinsoll, haben die schon einen Vorbescheid? Der Eine fragte, ob grundsätzlich dort die Errichtung eines Lebensmitteldiscount-Marktes einer Marke, die dort noch nicht vorhanden ist, dort zulässig wäre usw. Und ich habe, wenn Sie in die weiteren Beantwortungen reinschauen, das war die Große Anfrage von Ihnen, Frau Tazegül und Herrn Riedel, geantwortet, am 15.11.2007, ich darf mit zitieren:

“Nach unserem Kenntnisstand hat das Eigentum am Grundstück noch nicht gewechselt. Aber das ist ein Kenntnisstand, der mag schon wieder überholt sein.” Und ich habe auf die Spontane Frage von Herrn Häntsch in der März-BVV geantwortet, dass nach meiner Kenntnis Inssan noch nicht erworben habe, sondern vielmehr das Grundstück noch auf dem Markt sei. Aus all diesen Antworten können Sie ersehen, dass ich selbstverständlich gewusst habe, dass unterschiedliche Interessenten dran sind. Mir hat dann auch Einer mal gesagt, er habe einen Kaufpreis geboten, sei aber nicht zum Zuge gekommen, weil der Verkäufer eine astronomisch hohe Summe über dem Verkehrswert erwartet, also was man immer so hört. Ich habe auch gerade auch vor kurzem gehört, dass jemand am Kurfürstendamm ein interessantes Grundstück gekauft hat. Er hat mir gesagt, er will alles abrechen, anschließend habe ich erfahren, dass der Vertrag gar nicht zustande gekommen ist, also so was gibt ja relativ häufig und nicht immer bewahrheitet es sich.

 

Zu 2.

Mir war bekannt, dass schon mal ein notarieller Beurkundungstermin angesetzt gewesen sein sollte. Ich wusste aber nicht, ob der mit der Inssan oder mit einem Anderen war und dann hörte ich wieder, dass der notarielle Beurkundungstermin abgesagt worden sei, das war, glaub ich, irgendwann im März. Aber fragen Sie mich jetzt nicht mehr, zu welchem Termin das war, auch das habe ich mir nicht notiert, insbesondere, als ich dann hörte, dass er gar nicht zustande gekommen ist, habe ich auch darauf keinen besonderen Wert mehr gelegt. Aber das ist öfter so, wenn Grundstücke von mehreren Interessenten diese versuchen, anzukaufen.

 

Zu 3.

Das Bezirksamt hat nur insoweit Kenntnis, als das der bisherige Eigentümer mitgeteilt hat, dass er es verkauft habe. Inzwischen befindet sich ja auch wieder eine große Werbeplane eines Immobilienbüros dran, die eine Untervermietung ermöglichen soll. Eine Bauberatung hat durch das Bezirksamt nicht stattgefunden, ist hier auch nicht nachgefragt.

 

Zu 4.

Ich habe dem Rechtsanwalt von Inssan im Telefonat am 05.03. mitgeteilt, dass die Bauabteilung abschließend zu dem Ergebnis gekommen ist, dass es ein planungsrechtliches Erfordernis gibt. Habe ihm aber auch mitgeteilt, dass das Bezirksamt darüber noch nicht abschließend befunden hat und ich davon ausgehe, dass ich in der ersten April-Sitzung entsprechend im Bezirksamt mit einer Vorlage sein werde. Ich hatte dann in der BVV im März drauf hingewiesen, dass aus Sicht der Bauabteilung ein Planerfordernis besteht, auch wiederum drauf hingewiesen, dass das Bezirksamt als Organ in Gänze sich dazu aber noch eine Meinung bilden möchte oder muss.

 

Zu 5.

Herr Riedel, Sie dürfen davon ausgehen, dass das Bezirksamt immer in der gebotenen Zügigkeit arbeitet und in allen Fristen, die uns die Bauordnung und das Baugesetzbuch aufgeben, dringeblieben. Wir haben an der Stelle nichts verzögert. Ich weise immer wieder auf die Kompliziertheit des Verfahrens hin. Es war ja nicht mal irgendwie nur eine kleine Sache zu genehmigen, sondern es war nicht nur eine Moschee, sondern ein Kulturzentrum mit weiteren Nutzungen, denke Sie nur an Kindergarten, an soziale Einrichtungen, an Wohnungen usw. Also, es handelt sich ja nicht um ein kleines untergeordnetes Verfahren, was man mal irgendwie im Schnelldurchlauf genehmigen konnten, sondern wir hatten eine schwierige, auch baurechtlich schwierige Fragestellung zu klären und das haben wir in der notwendigen Zügigkeit getan. Wir sind über keine Frist hinausgegangen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen