Drucksache - 0850/3
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Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 10.07.2008 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Altersbegrenzung für Schöffinnen und Schöffen über das 70. Lebensjahr hinaus aufgehoben wird.
Dabei soll ab einem Alter von 70 Jahren eine Ablehnung durch die ausgewählten Personen ohne Begründung möglich sein.
Hierzu nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
In Ausführung des Beschlusses 0850/3 hat sich das Bezirksamt an die Verwaltung des Bundestages gewandt und dort erfahren, dass ein Antrag mit dem Titel „Diskriminierende Altersgrenzen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements aufheben“ durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Datum vom 16.06.2008 eingebracht worden ist. Dieser fordert die Bundesregierung auf, u.a. auch „einen Entwurf zur Änderung des § 33 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorzulegen, nach dem die bestehende obere Altersgrenze für Schöffinnen und Schöffen aufgehoben wird.“
Die Beratung des Antrags soll in den kommenden Monaten erfolgen; ein genauer Termin steht derzeit noch nicht fest.
Das Bezirksamt wird zur gegebenen Zeit über das Ergebnis der Beratung und das Votum des Bundestags berichten.
Thiemen Krüger Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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