Drucksache - 0832/3
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Die BVV hat in ihrer Sitzung am 10.07.2008 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert ein Konzept zu entwickeln, das bis ins Jahr 2013 eine sinnvolle Nutzung der Ferienanlage Schubystrand sichert.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Das Bezirksamt hat mit dem Bildungswerk für Jugend-Soziales-Kultur gGmbH, Dorfstr. 12, 13057 Berlin am 02.12.2008 einen Nutzungsvertrag zum gemeinnützigen Betrieb einer Kinder-, Jugend- und Familienerholungsstätte mit einer Vertragslaufzeit vom 01.11.2008 bis 31.10.2013 abgeschlossen. Die Anlage wird entgeltfrei gemäß § 47 Abs. 3 AG KJHG überlassen. Der Nutzer trägt sämtliche Betriebs- und Bewirtschaftungskosten der Ferienanlage. Hierzu gehören auch die jährliche Pacht, die das Bezirksamt an die Grundstückseigentümer zu leisten hat, sowie die Kosten für die bestehende Gebäudeversicherung.
Es ist geplant, dass der Träger Anfang des Jahres in einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses über seine Arbeit und die Planungen für das Jahr 2009 berichten wird.
Monika Thiemen Reinhard Naumann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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