Drucksache - 0861/3  

 
 
Betreff: Radfahren in der Herbartstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Centgraf/Prejawa 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
29.05.2008 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
26.06.2008 
20. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
10.07.2008 
22. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 20.05.2008
2. Version vom 30.06.2008
3. Version vom 11.07.2008
4. Version vom 01.10.2008
5. Version vom 10.11.2008

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 10.07.2008 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Herbartstraße nördlich der Neuen Kantstraße, zwi­schen Neue Kantstraße und Wundtstraße entgegen der Einbahnstraßenrichtung für das Radfahren frei zu geben.

 

Zugleich sollte das Linksabbiegen für Radfahrerinnen und Radfahrer aus der Neuen Kant­straße östlicher Richtung kommend in die südliche Herbartstraße durch Zusatzbeschilderung erlaubt werden.

 

Der BVV ist bis zum 30.09.2008 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Auf den Zwischenbericht vom 14.10.08 wird verwiesen.

 

Die Verkehrslenkung Berlin hat inzwischen das Linksabbiegen in die südliche Herbartstraße für Radfahrerinnen und Radfahrer aus der östlichen Neuen Kantstraße durch Beschilderung zugelassen. Dazu wurde auf dem Mittelstreifen im östlichen Stauraum zu dem Richtungszei­chen “vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und rechts” (Z 214-20 StVO) das Zusatzzei­chen “Radfahrer frei” (Zz 1022-10 StVO) angeordnet. Dieses erlaubt Radfahrerinnen und Radfahrer auch nach links in die Herbartstraße einzubiegen, während für die übrigen Fahr­zeuge das “Verbot der Einfahrt” (Z 267 StVO) gilt.

 

Aufgrund des dargestellten Sachstandes bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

Monika Thiemen                                                                                   Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                              Bezirksstadträtin

 

2.      Übertrag in ALLRIS

3.      Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 18.11.08

4.      Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro

5.      Kopie ab an Um 22

6.      Listen not.

7.      SozSekrAbl.

 

 

 

 

 

EU BzBm‘in                                                                            EU SozAbtL‘in

 


 

 
 

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