Drucksache - 0871/3  

 
 
Betreff: Kampfsport in der Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linke (fraktionslos) 
Verfasser:Tazegül/Riedel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
29.05.2008 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Beratung
01.07.2008 
26. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
10.07.2008 
22. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat am 10.07.2008 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Senatsdienststellen zu prüfen, inwieweit Kampfsport an den Schulen u. a. in Maßnahmen zur Gewaltprävention integriert werden kann. Dabei ist den Schulen eine Handlungsanweisung zur Prüfung und Beurteilung der Qualität des Unterrichts und der pädagogischen Konzepte an die Hand zu geben.


Der BVV ist zum 30. November 2008 erstmalig zu berichten.
 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport eingesetzt.

 

Es wird gebeten, das Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 06.10.2010 und das Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 13.09.2010 zur Kenntnis zu nehmen.

 

Monika Thiemen                                                        Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                          Bezirksstadtrat                           

Anlagen

 

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Die Staatssekretärin

 

 

 

 

 


 

Otto-Braun-Str. 27
10178 Berlin

  U + S Alexanderplatz


 


Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von
Berlin

Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport
Bezirksstadtrat

Herrn Reinhard Naumann
Fehrbelliner Platz 4

10707 Berlin


 

 

Zimmer

Telefon

 

.eMail

Datum


VI A sp

Dr. Thomas Poller
1 A 08

030 90227 6557

030 90227 50 50 ~ 9227

+49 30 90227 5699
thomas.poller

06.10.2010


Kampfsport in der Schule DS-Nr. 0871/3
Ihr Schreiben vom 25.08.2010

 

Sehr geehrter Herr Bezirksstadtrat,

in den Rahmenlehrplänen Sport für die Grundschule, die Sekundarstufe I und die
gymnasiale Oberstufe (GO) werden Inhalte, Ziele, Anforderungen und in der GO die zu
erwerbenden Kompetenzen im Bewegungsfeld "Mit/gegen Partner kämpfen" dargestellt
und festgelegt. Dieses Bewegungsfeld ist Bestandteil des Sportunterrichts wie die
Bewegungsfelder

- Spiele,

- Laufen, Springen, Werfen - Leichtathletik,

- Gymnastik, Tanz,

- Bewegen an Geräten - Turnen,

- Kämpfen nach Regeln (Grundschule) bzw. Mit/gegen Partner kämpfen (Oberschule),

- Fahren, Gleiten, Rollen,

- Bewegen im Wasser - Schwimmen (Grundschule Klasse 3 und GO).

Das Themenfeld "Kämpfen nach Regeln" für den Sportunterricht an der Grundschule
umfasst u.a. Formen des Ringens und Kämpfens ohne und mit direktem Körperkontakt.
In der Sek I der Oberschule sind die Schwerpunkte mit den Themen Ringen und Judo
vorgegeben.

In diesem Zusammenhang gehören die Auseinandersetzung und der Umgang mit der
Problematik von Aggression und körperlicher Gewalt zu den im Sportunterricht zu
vermittelnden Erziehungsinhalten.

Die Empfehlung der Kommission Sport der KMK vom 29./30. Januar 1987 (61. Sitzung)
und 17. Oktober 1991 (81. Sitzung) zu den Kampfsportarten ist im Rahmenlehrplan
Sport der Sekundarstufe I wie folgt dargestellt:

„Kampfsportarten, deren Ziel es ist, den Beteiligten Schmerzen zuzufügen und / oder
sie gar körperlich zu verletzen, widersprechen dem pädagogischen Auftrag und sind
keine Schulsportarten" (Rahmenlehrplan Sport Sekundarstufe I, Seite 33).

Darüber hinaus hat 2008 die Kommission Sport der KMK auf der 146. Sitzung am 6.
und 7.11.2008 es den Ländern freigestellt, versuchsweise einzelne „Kampfsportarten"
an Schulen zu erproben.

Voraussetzung für ein Projekt „Kampfsport“ im außerunterrichtlichen Schulsport ist der
Einsatz eines vom entsprechenden Fachverband lizenzierten und damit qualifizierten
Übungsleiters oder Trainers. Gleichzeitig müssen die räumlichen und materiellen
Voraussetzungen für die Durchführung der Sportart angemessen gesichert und die
Kostenfreiheit dieses Angebots sichergestellt sein.

Der in Ihrer Anfrage angesprochene „Kampfsport" ist - soweit mit den pädagogischen
Zielen der Berliner Schule vereinbar - in verschiedenen Formen bereits integraler
Bestandteil des Schulsports an den Berliner Schulen. Er kann im unterrichtlichen und
außerunterrichtlichen Bereich auch in Kooperation mit Sportvereinen angeboten und
durchgeführt werden.

Daher sehe ich momentan auch keine Notwendigkeit für eine gesonderte
Handreichung.

Mit freundlichem Gruß

 

Claudia Zinke

 


 

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Der Staatssekretär

Klosterstraße 47. 10179 Berlin

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Abteilung Jugend, Familie, Schule und Sport

Herrn Bezirksstadtrat
Reinhard Naumann


   13. September 2010


 


Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung "Kampfsport in der Schule"

Sehr geehrter Herr Bezirksstadtrat,

\

zunächst möchte ich deutlich machen, dass die Federführung für das Thema eindeutig bei der Se-
natsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung liegt, ich gehe davon aus, dass Ihnen die
Antwort auf Ihre Anfrage an Frau Staatssekretärin Zinke in den nächsten Tagen ebenfalls zugeht.
Von der Schulverwaltung wurde mir folgende fachliche Stellungnahme übermittelt:

In den Rahmenlehrplänen für Grundschulen, Oberschulen und der Gymnasialen Oberschule (GO)
werden Beschreibungen, Anforderungen, Inhalte und in der GO die zu erwerbenden Kompetenzen in
definierten Bewegungsfeldern "Mit/gegen Partner kämpfen" dargestellt und festgelegt

Sie haben die gleichrangige Bedeutung wie die Bewegungsfelder Spiele, Laufen, Springen, Werfen -
Leichtathletik, Gymnastik und Tanz, Bewegen an Geräten - Turnen, Kämpfen nach Regeln (Grund-
schule) bzw. "Mit/gegen Partner kämpfen" (Oberschule), Fahren, Gleiten, Rollen sowie Bewegen im
Wasser - Schwimmen. Das Themenfeld "Mit/gegen Partner kämpfen" "umfasst u.a. Formen des Rin-
gens und Kämpfens ohne und vor allem mit direktem Körperkontakt. In der Sek I der Oberschule sind
die Schwerpunkte mit den Themen Ringen und Judo vorgegeben.

"Kampfsportarten", deren Ziel es ist, den Beteiligten Schmerzen zuzufügen und/oder sie gar körper-
lich zu verletzen (wie u.a. Boxen), widersprechen dem pädagogischen Auftrag und sind gemäß Rah-
menlehrplan keine Schulsportarten. Dementsprechend gehören aber gerade die Auseinandersetzung
und der Umgang mit der Problematik von Aggression und körperlicher Gewalt zu den von Schülern zu
erwerbenden Kompetenzen. Der in der Anfrage an mich und an die Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung angesprochene .Karnpfsport" ist somit in differenzierter Form integraler
Bestandteil des Sportunterrichts der allgemeinbildenden Schule und kann von allen Sportlehrerinnen
und Sportlehrern unterrichtlich angeboten und durchgeführt werden.

Gemäß Empfehlung der Kultusministerkonferenz sind "schlagende und tretende" Kampfsportarten
generell für den Schulsport nicht zuzulassen, wobei die Entscheidung über eine versuchsweise Zu-
lassung einzelner „Kampfsportarten" den einzelnen Ländern obliegt.

 

Die versuchsweise Durchführung einer solchen „Kampfsportartim außerunterrichtlichen Schulsport
setzt den Einsatz eines vom entsprechenden Fachverband lizenzierten und damit qualifizierten Ü-
bungsleiters oder Trainers voraus. Gleichzeitig müssen die räumlichen und materiellen Vorausset-
zungen für die Durchführung der Sportart angemessen gesichert und die Kostenfreiheit dieses Ange-
bots sichergestellt sein.

Solange Erkenntnisse aus versuchsweisen Projekten nicht ausgewertet sind, sollte aus meiner sport-
fachlichen Sicht das Fernhalten "schlagender und tretender Kampfsportarten" im Schulsport primäres
Ziel bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Härtel


 


 

 


 

 
 

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