Drucksache - 0881/3  

 
 
Betreff: Denkmalschutz für die Kurfürstendamm-Bühnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/Grüne/Linke (fraktionslos)/SPD/FDP 
Verfasser:Schmitt/Dannert/Centgraf/Riedel/Verrycken/Prof. Dr. Dittberner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
29.05.2008 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 28.05.2008
2. Version vom 30.05.2008
3. Version vom 29.09.2008

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 29.05.2008 folgenden Beschluss gefasst:

 

“Das Bezirksamt wird aufgefordert, unter Einbeziehung der Ausführungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in der Antwort vom 28. April 2008 auf die Kleine Anfrage 16/11 944, sich erneut für den Denkmalsschutz für die Spielstätten "Theater am Kurfürstendamm" und "Komödie" einzusetzen.”

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Der Bezirk hat sich mit Schreiben vom 17. Juli 2008 gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (wie auch in der Vergangenheit mehrfach) dafür ausgesprochen, die Theatergebäude am Kurfürstendamm in die Denkmalliste aufzunehmen.

 

Die Senatsbaudirektorin hat am 12. August 2008 folgende Antwort verfasst:

 

“Danke für Ihren Hinweis auf den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf, erneut den Denkmalschutz für die Kurfürstendamm-Bühnen zu überprüfen.

Wie Sie wissen, hat das Landesdenkmalamt im Rahmen der Gesamtberliner Neuinventarisation 1993 bis 1995 die Bühnen als nicht denkmalwürdig eingestuft und auf aktuelle Anfragen hin nach erneuter fachlicher Prüfung diese Auffassung im Vergleich mit den anderen historischen Theaterbauten Berlins bestätigt, wie ich zuletzt am 28. April in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordnetenhauses ausgeführt habe. Für eine andere Sicht liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

Wenngleich die erhaltene bauliche Substanz eine Eintragung in die Berliner Denkmalliste nicht rechtfertigt, so sollte doch geprüft werden, ob der zweifellos kulturhistorisch interessante Ort nicht durch planungs- und baurechtliche Instrumente zu erhalten sein könnte.”

 

Sie hat allerdings nicht mitgeteilt, mit welchen Instrumenten letzteres geschehen soll.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

                                                           

Monika Thiemen                                                                      Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin                                                          Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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