Drucksache - 0842/3  

 
 
Betreff: Genderbudgeting Sport
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Verrycken/Scheffer/Centgraf 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
29.05.2008 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 28.05.2008
Beschluss 30.05.2008

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 29.05.2008 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten,  entsprechend den  gleichstellungspolitischen Zielen und der vorliegenden ersten Analyse zum Gender Budgeting in den einzelnen Produkten im Vorbericht zum Haushaltsplan,

 

a)     eine Analyse vorzulegen, wie viele Frauen und Männer und in welchem zeitlichen Umfang die Sportplätze und  Sporthallen (gedeckte und ungedeckte Sportanlagen) des Bezirks tatsächlich nutzen, einschließlich Sportanlagen auf Schulstandorten.

b)     die Setzung der Ziele (Sollwerte) mitzuteilen

c)      die im Vorbericht des Haushaltsplanes 2008/2009 aufgeführte Spalte “Ziele”

einschließlich der unter b) zu nennenden Sollwerte ist mit Maßnahmenplänen nach der FGA (Fachbezogene Gender Analyse) zu untersetzen.

 

Der BVV ist bis zum  31.08.2008 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

Die Vergabekriterien für die Nutzung öffentlicher Sportanlagen des Landes Berlin sind im Sportförderungsgesetz (SportFG) und in den von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport bestimmten Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) geregelt. Werden die dort aufgestellten Kriterien erfüllt, besteht nach Maßgabe vorhandener Nutzungskapazitäten ein Anspruch auf Nutzung. Eine Bevorzugung bei der Vergabe von Nutzungsrechten hinsichtlich geschlechtsspezifischer und niedrig schwelliger Sportangebote ist mangels rechtlicher Grundlage nicht möglich. Beachtung findet jedoch u. a., dass Kinder- und Jugendgruppen förderungswürdiger Sportorganisationen zu für sie vertretbaren Zeiten Vorrang erhalten. Mit dem noch ausstehenden Inkrafttreten der neuen SPAN soll auch u. a. beachtet werden, dass geschlechtsspezifische Erfordernisse berücksichtigt werden.

 

Der Senat hat zu dieser Thematik u.a. mitgeteilt:

„Im Land Berlin besteht die Maßgabe, Sportanlagen, die aus öffentlichen Mitteln gebaut werden, multifunktional zu planen. Dem Aspekt der zielgruppenorientierten Beteiligung kommt dabei besondere Bedeutung zu, wenn ihre speziellen Interessen besonders berührt werden und es sich nicht um bewährte Standardeinrichtungen handelt.

 

Sowohl mit seinen allgemein formulierten Zielen der Sportförderung als auch mit den zu erfüllenden Voraussetzungen für die Förderung von Sportorganisationen bietet das SportFG allen Berliner Sportvereinen die Möglichkeit für einen selbst bestimmten, selbst organisierten Sportbetrieb, die allerdings als Voraussetzung für die Anerkennung als förderungswürdige Sportorganisationen gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung durch Förderung des Sports verfolgen müssen.

 

Darüber hinaus gibt es von Seiten des Gesetzgebers keine Reglementierung. Der organisierte Sport bestimmt autonom über Art und Weise der Sportausübung und Sportangebote. Bei Sportvereinsgründungen steht es den Gründungsmitgliedern frei, sich für geschlechtsspezifische Sportangebote oder gemischtgeschlechtliche Sportangebote zu entscheiden. Grundsätzlich stehen allen als förderungswürdig anerkannten Sportorganisationen Mittel der Sportförderung zur Verfügung, die in Fällen von geschlechtsspezifischen Sportangeboten auch die erforderliche Berücksichtigung erfahren. Eine nach Gender-Kriterien differenzierte Sportförderung erfolgt bei dieser Ausgangslage derzeit nicht.  …“[1]

 

In diesem Zusammenhang wird gebeten, die in der Anlage beigefügten Schreiben des Präsidenten des Bezirkssportbundes Charlottenburg-Wilmersdorf e. V. vom 19.02.2009 sowie des Präsidialmitglieds für Sportstätten des Landessportbundes Berlin e. V. vom 12.03.2009 zur Kenntnis zu nehmen.

 

Mit Stichtag 01.01.2008 waren 66.156 Sportlerinnen und Sportler Mitglieder in den dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zugewiesenen förderungswürdigen Sportorganisationen[2], davon 39,7 % weiblich und 60,3 % männlich (Land Berlin: 36,6 % weiblich, 63,4 % männlich). Damit hat Charlottenburg-Wilmersdorf nach dem Bezirk Lichtenberg das verhältnismäßig „ausgeglichenste“ Geschlechterverhältnis. Dabei sind in Lichtenberg 10.414 weibliche und 14.602 männliche Sportvereinsmitglieder, in Charlottenburg-Wilmersdorf sind 26.258 weibliche, d. h. insgesamt mehr als alle organisiert Sporttreibenden im Bezirk Lichtenberg zusammen, und 39.898 männliche Sportvereinsmitglieder statistisch erfasst.

 

Es ist davon auszugehen, dass der Nutzungsumfang der Sportstätten dem jeweiligen Gender-Anteil entspricht. Beschwerden über geschlechterbezogene Benachteiligungen liegen dem Bezirksamt  nicht vor. Ungeachtet dessen werden bereits im Vorgriff auf das Inkrafttreten der neuen SPAN geschlechtsspezifische Erfordernisse, wie im Rahmen der Ausschussberatungen vom für Sport zuständigen Bezirksamtsmitglied zugesagt, bei der Vergabe von Nutzungsrechten beachtet.

 

 

Anlagen (2)

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                               Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadtrat

 

 

[1] Auszug aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 19.11.2008, Abghs-Drucksache 16/12174, der Abgeordneten Felicitas Kubala (B’90/Die Grünen) betreffend „Gender Mainstreaming konkret - die sportliche Umsetzung“

2 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin, Ref. 54 B „Sportvereine sowie Betriebssportgemeinschaften und ihre Mitglieder am 1. Januar 2008 nach Bezirken, Altersgruppen und Geschlecht“ (ohne Verbände mit besonderer Aufgabenstellung und Freizeitsportvereine).

 

 

 

 

 

Bezirkssportbund Charlottenburg-Wilmersdorf e.V.

Geschäftsstelle

 

Präsident Philipp Schneckmann

0172-3883285

 

 

Bezirkssportbund Charlottenburg-Wilmersdorf e. V.,

Fehrbelliner Platz 4, Zi. 5046, 10707 Berlin

 

 

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf

Abt. Jugend, Familie, Jugend und Sport

Bezirksstadtrat

Reinhard Naumann

10702 Berlin

 

Berlin, 19.2.2009

BVV DS-Nr: 0842/3

Genderbudgeting Sport

 

 

Sehr geehrter Herr Naumann, lieber Reinhard,

 

in Bezug auf den in der Drucksache ausgeführten Beschluss, möchten wir in Bezug

auf die Zahlen, an das beim statistischen Landesamt vorliegende Material, dass

unsere Vereine in unzähligen Durchschlägen an die Fachverbände und den

Landessportbund Berlin geliefert haben, verweisen.

Das Meldeverfahren ist schon jetzt eins der meist diskutierten und kritisierten

Themen des organisierten Sports. Statistische Erfassungen darüber hinaus lehnt der

Bezirkssportbund ab.

 

Wir möchten außerdem auf die Autonomie unserer Mitgliedsvereine verweisen.

Jeder Verein bietet im Rahmen der zur Verfügung gestellten Sportanlagen, der zur

Verfügung stehenden Übungsleiter/innen und dem in seiner Satzung festgelegten

sportlichen Ausrichtung nach seinen ehrenamtlich umsetzbaren Möglichkeiten ein

Sportangebot an.

 

Die möglichen „Ziele“ des Genderbudgeting werden wir als Bezirkssportbund gerne

transportieren, eine Umsetzung können wir aber nicht garantieren.

 

Der Bezirkssportbund veranstaltet am 29. oder 30. August wieder sein traditionelles

Sommerfest. Da wir in diesem Jahr unter anderem wieder eine sportpolitische

Podiumsdiskussion vorgesehen haben, unterbreite ich den Vorschlag bei dieser

Diskussion ein Stimmungsbild der Vereine zu diesem Thema zu bekommen.

 

 

 

Philipp Schneckmann

 

 

Bezirkssportbund Charlottenburg-Wilmersdorf e. V.       Präsident: Philipp Schneckmann                              Bankverbindung:

Fehrbelliner Platz 4, Zi 5046                                           Vizepräsidenten:                                                        Dresdner Bank

10707 Berlin                                                                    Wolfgang Sandow, Michael Schenk                          Kontonummer: 09 555 03 100

Ruf : 0 30/30 83 99 19                                                     Schatzmeister: Dieter Schreiber                               BLZ. 100 800 00

Fax : 0 30/33 77 13 95

SportverbandCityWest@gmx.de

Eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Nummer 21171 Nz

 

 



[1] Auszug aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 19.11.2008, Abghs-Drucksache 16/12174, der Abgeordneten Felicitas Kubala (B’90/Die Grünen) betreffend „Gender Mainstreaming konkret - die sportliche Umsetzung“

[2] Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin, Ref. 54 B „Sportvereine sowie Betriebssportgemeinschaften und ihre Mitglieder am 1. Januar 2008 nach Bezirken, Altersgruppen und Geschlecht“ (ohne Verbände mit besonderer Aufgabenstellung und Freizeitsportvereine).


 

 
 

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