Drucksache - 0842/3
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Die BVV hat
in ihrer Sitzung am 29.05.2008 Folgendes beschlossen: Das Bezirksamt wird gebeten, entsprechend den gleichstellungspolitischen Zielen und der vorliegenden ersten Analyse zum Gender Budgeting in den einzelnen Produkten im Vorbericht zum Haushaltsplan, a) eine Analyse vorzulegen, wie viele
Frauen und Männer und in welchem zeitlichen Umfang die Sportplätze und Sporthallen (gedeckte und ungedeckte
Sportanlagen) des Bezirks tatsächlich nutzen, einschließlich Sportanlagen auf
Schulstandorten. b) die Setzung der Ziele (Sollwerte)
mitzuteilen c) die im Vorbericht des
Haushaltsplanes 2008/2009 aufgeführte Spalte “Ziele” einschließlich der unter b) zu nennenden Sollwerte ist mit
Maßnahmenplänen nach der FGA (Fachbezogene Gender Analyse) zu untersetzen. Der BVV ist
bis zum 31.08.2008 zu berichten. Das Bezirksamt teilt dazu mit: Die Vergabekriterien für die Nutzung öffentlicher
Sportanlagen des Landes Berlin sind im Sportförderungsgesetz (SportFG)
und in den von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport bestimmten Sportanlagen-Nutzungsvorschriften
(SPAN) geregelt. Werden die dort aufgestellten Kriterien erfüllt, besteht
nach Maßgabe vorhandener Nutzungskapazitäten ein Anspruch auf Nutzung. Eine Bevorzugung
bei der Vergabe von Nutzungsrechten hinsichtlich geschlechtsspezifischer und
niedrig schwelliger Sportangebote ist mangels rechtlicher Grundlage nicht
möglich. Beachtung findet jedoch u. a., dass Kinder- und Jugendgruppen
förderungswürdiger Sportorganisationen zu für sie vertretbaren Zeiten Vorrang
erhalten. Mit dem noch ausstehenden Inkrafttreten der neuen SPAN soll auch u.
a. beachtet werden, dass geschlechtsspezifische Erfordernisse
berücksichtigt werden. Der Senat hat zu dieser Thematik u.a. mitgeteilt: „Im Land Berlin besteht die Maßgabe, Sportanlagen, die
aus öffentlichen Mitteln gebaut werden, multifunktional zu planen. Dem Aspekt
der zielgruppenorientierten Beteiligung kommt dabei besondere Bedeutung zu,
wenn ihre speziellen Interessen besonders berührt werden und es sich nicht um
bewährte Standardeinrichtungen handelt. Sowohl mit seinen allgemein formulierten Zielen der
Sportförderung als auch mit den zu erfüllenden Voraussetzungen für die
Förderung von Sportorganisationen bietet das SportFG allen Berliner
Sportvereinen die Möglichkeit für einen selbst bestimmten, selbst organisierten
Sportbetrieb, die allerdings als Voraussetzung für die Anerkennung als
förderungswürdige Sportorganisationen gemeinnützige Zwecke im Sinne der
Abgabenordnung durch Förderung des Sports verfolgen müssen. Darüber hinaus gibt es von Seiten des Gesetzgebers keine
Reglementierung. Der organisierte Sport bestimmt autonom über Art und Weise der
Sportausübung und Sportangebote. Bei Sportvereinsgründungen steht es den
Gründungsmitgliedern frei, sich für geschlechtsspezifische Sportangebote oder
gemischtgeschlechtliche Sportangebote zu entscheiden. Grundsätzlich stehen
allen als förderungswürdig anerkannten Sportorganisationen Mittel der
Sportförderung zur Verfügung, die in Fällen von geschlechtsspezifischen
Sportangeboten auch die erforderliche Berücksichtigung erfahren. Eine nach
Gender-Kriterien differenzierte Sportförderung erfolgt bei dieser Ausgangslage
derzeit nicht. …“[1] In diesem Zusammenhang wird gebeten, die in der Anlage
beigefügten Schreiben des Präsidenten des Bezirkssportbundes
Charlottenburg-Wilmersdorf e. V. vom 19.02.2009 sowie des Präsidialmitglieds
für Sportstätten des Landessportbundes Berlin e. V. vom 12.03.2009 zur Kenntnis
zu nehmen. Mit Stichtag 01.01.2008 waren 66.156 Sportlerinnen und
Sportler Mitglieder in den dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zugewiesenen
förderungswürdigen Sportorganisationen[2],
davon 39,7 % weiblich und 60,3 % männlich (Land Berlin: 36,6 % weiblich, 63,4 %
männlich). Damit hat Charlottenburg-Wilmersdorf nach dem Bezirk Lichtenberg das
verhältnismäßig „ausgeglichenste“ Geschlechterverhältnis. Dabei
sind in Lichtenberg 10.414 weibliche und 14.602 männliche
Sportvereinsmitglieder, in Charlottenburg-Wilmersdorf sind 26.258 weibliche, d.
h. insgesamt mehr als alle organisiert Sporttreibenden im Bezirk Lichtenberg
zusammen, und 39.898 männliche Sportvereinsmitglieder statistisch erfasst. Es ist davon auszugehen, dass der Nutzungsumfang der
Sportstätten dem jeweiligen Gender-Anteil entspricht. Beschwerden über
geschlechterbezogene Benachteiligungen liegen dem Bezirksamt nicht vor. Ungeachtet dessen werden bereits
im Vorgriff auf das Inkrafttreten der neuen SPAN geschlechtsspezifische
Erfordernisse, wie im Rahmen der Ausschussberatungen vom für Sport zuständigen
Bezirksamtsmitglied zugesagt, bei der Vergabe von Nutzungsrechten beachtet. Anlagen (2) Monika Thiemen Reinhard
Naumann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat [1] Auszug aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 19.11.2008, Abghs-Drucksache 16/12174, der Abgeordneten Felicitas Kubala (B’90/Die Grünen) betreffend „Gender Mainstreaming konkret - die sportliche Umsetzung“ 2 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin, Ref. 54 B „Sportvereine sowie Betriebssportgemeinschaften und ihre Mitglieder am 1. Januar 2008 nach Bezirken, Altersgruppen und Geschlecht“ (ohne Verbände mit besonderer Aufgabenstellung und Freizeitsportvereine). Bezirkssportbund
Charlottenburg-Wilmersdorf e.V. Geschäftsstelle Präsident Philipp
Schneckmann 0172-3883285 Bezirkssportbund
Charlottenburg-Wilmersdorf e. V., Fehrbelliner
Platz 4, Zi. 5046, 10707 Berlin Bezirksamt
Charlottenburg-Wilmersdorf Abt.
Jugend, Familie, Jugend und Sport Bezirksstadtrat Reinhard
Naumann 10702 Berlin Berlin, 19.2.2009 BVV DS-Nr: 0842/3 Genderbudgeting Sport Sehr
geehrter Herr Naumann, lieber Reinhard, in Bezug auf den in der
Drucksache ausgeführten Beschluss, möchten wir in Bezug auf die Zahlen, an das
beim statistischen Landesamt vorliegende Material, dass unsere Vereine in
unzähligen Durchschlägen an die Fachverbände und den Landessportbund Berlin
geliefert haben, verweisen. Das Meldeverfahren ist
schon jetzt eins der meist diskutierten und kritisierten Themen des organisierten
Sports. Statistische Erfassungen darüber hinaus lehnt der Bezirkssportbund ab. Wir möchten außerdem auf
die Autonomie unserer Mitgliedsvereine verweisen. Jeder Verein bietet im
Rahmen der zur Verfügung gestellten Sportanlagen, der zur Verfügung stehenden
Übungsleiter/innen und dem in seiner Satzung festgelegten sportlichen Ausrichtung
nach seinen ehrenamtlich umsetzbaren Möglichkeiten ein Sportangebot an. Die möglichen
„Ziele“ des Genderbudgeting werden wir als Bezirkssportbund gerne transportieren, eine
Umsetzung können wir aber nicht garantieren. Der Bezirkssportbund
veranstaltet am 29. oder 30. August wieder sein traditionelles Sommerfest. Da wir in
diesem Jahr unter anderem wieder eine sportpolitische Podiumsdiskussion
vorgesehen haben, unterbreite ich den Vorschlag bei dieser Diskussion ein
Stimmungsbild der Vereine zu diesem Thema zu bekommen. Philipp Schneckmann Bezirkssportbund
Charlottenburg-Wilmersdorf e. V. Präsident:
Philipp Schneckmann Bankverbindung: Fehrbelliner
Platz 4, Zi 5046 Vizepräsidenten:
Dresdner
Bank 10707
Berlin Wolfgang Sandow,
Michael Schenk Kontonummer: 09 555 03 100 Ruf : 0
30/30 83 99 19 Schatzmeister:
Dieter Schreiber BLZ. 100 800 00 Fax : 0
30/33 77 13 95 SportverbandCityWest@gmx.de Eingetragen
in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Nummer 21171
Nz [1] Auszug aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 19.11.2008, Abghs-Drucksache 16/12174, der Abgeordneten Felicitas Kubala (B’90/Die Grünen) betreffend „Gender Mainstreaming konkret - die sportliche Umsetzung“ [2] Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin, Ref. 54 B „Sportvereine sowie Betriebssportgemeinschaften und ihre Mitglieder am 1. Januar 2008 nach Bezirken, Altersgruppen und Geschlecht“ (ohne Verbände mit besonderer Aufgabenstellung und Freizeitsportvereine).
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