Zur
Beantwortung Herr BzStR Naumann:
Frau
Vorsteherin, meine Damen und Herren, lieber Herr Tillinger:
Zu 1.
Im Zeitraum
1. Juni 1989 bis 30. Dezember 1991 wurden für den Neubau des Wirtschafts- und
Mehrzweckzentrums und der Sanitärbauten in der Ferienanlage Schubystrand
insgesamt 3.065.185,12 DM investiert. Die Kostengruppen gliedern sich auf in
die Herrichtung des Baugrundstücks, die Erschließung, das Bauwerk, die Geräte,
die Außenanlagen und die Baunebenkosten.
Zu 2.
Es ist
zutreffend, dass Ende Oktober 2005 die letzte Nutzung der Ferienanlage endete.
Ein langsamer Verfall wird dadurch verhindert, dass die Ferienanlage regelmäßig
durch eine unter Vertrag stehenden Dritten überwacht wird und dieser Störungen
oder Reparaturbedarf meldet.
Zu 3.
Die
jährlichen Kosten für die Unterhaltung der Ferienanlage belaufen sich auf rund
16.700,-- Euro. Diese setzen sich zusammen aus der zu entrichtenden Pacht für
das Grundstück, der Bewachung, der Heizung, sonstigen Infrastrukturkosten und
der baulichen Unterhaltung. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die
Beantwortung der Kleinen Anfrage, Ferienlager Schubystrand, DS-Nr. 739/2 vom
19.09.2005.
Zu 4.
Der Nutzung
der Ferienanlage liegen zwei Pachtverträge für zwei deutlich unterschiedlich
große Parzellen zugrunde. Diese laufen zum 31.12.2013 aus. Das Bezirksamt hat
bereits 2005 Verhandlungen mit dem Verpächter der Hauptparzelle aufgenommen mit
dem Ziel, die Verträge einvernehmlich aufzulösen und für die durch das
Bezirksamt errichteten Gebäude einen angemessenen Wertausgleich zu erhalten.
Leider konnte hierüber trotz intensiver Bemühungen auch in Gesprächen vor Ort,
am Anfang von mir persönlich, zuletzt persönlich durch Herrn Baustadtrat
Gröhler und weitere Mitarbeiter des Bezirksamtes, bislang keine Einigung
erzielt werden.
Ursächlich
dafür ist, dass die seinerzeit im Zusammenhang mit dem Neubau getroffene
Vertragsregelung keine Bestimmung darüber enthält, ob bzw. ggf. wie und in
welcher Höhe nach Beendigung des Vertragsverhältnisses dem Bezirksamt als
Errichter und Finanzier der Gebäude durch den Eigentümer des Pachtlandes ein
Wertausgleich zu zahlen wäre. Vertragsbestandteil ist lediglich, dass bei
Ablauf der Verträge das Bezirksamt auf Verlangen des Verpächters die
Baulichkeiten und Fundamente zu entfernen und den alten Zustand wieder herzustellen
hat.
Zu 5.
Für das
Bezirksamt hat eine Einigung über eine vorzeitige Auflösung der Pachtverträge,
und das ist jetzt wichtig, einschließlich eines Wertausgleiches für die
Gebäude, unverändert Vorrang. Ungeachtet
dessen wird derzeit geprüft, in welcher Form die Anlage wieder in Betrieb
genommen werden kann. Denn das Bezirksamt teilt Ihre Einschätzung, dass es an
der Zeit ist, wenn wir da nicht weiterkommen, über den zu letzt genannten Teil
meiner Ausführungen nochmals ganz konkret in die Realisierung einzutreten.
Eine
unerfreuliche Situation, ohne Frage; die derzeitigen Bezirksamtsmitglieder sind
aber in dieser Vertragskonstruktion von Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre,
wenn Sie so wollen, gefangen. Eine außerordentlich günstige Position für die andere
Seite und von daher warten wir den weiteren Fortlauf/Fortgang der Gespräche mit
dem Hauptpächter ab, werden aber jetzt auch Gelegenheit haben, im
Jugendhilfeausschuss und Bauausschuss die Sachlage aus aktuellem Blickwinkel
heraus diskutieren können, denn die Beschlusslage von 2005 sah ja die Aufgabe
des Geländes vor, aber eine Immobilie, die 1991 fertiggestellt worden ist, ist
unbeschadet jetzt des einen oder anderen baulichen Verbesserungszustandes
keinesfalls in einem Wert, der es uns gestatten würde, der jetzigen vom
Hauptpächter eingenommenen Rechtsposition “gebt mir sie doch einfach und
dann sind wir auseinander” nachkommen zu können. Das ist die
Schwierigkeit der Gesamtsituation.