Eine Baugenhmigung Sie berechtigt, bauliche Anlagen, wie Wohnhäuser, Garagen oder auch Bürogebäude zu errichten.
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Erteilung von Vorbescheiden
Mit einem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides können Sie einzelne Fragen zur Rechtmäßigkeit Ihres Vorhabens vorab klären lassen.
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Erteilung planungsrechtlicher Bescheide
Sie möchten wissen, ob Ihr geplantes Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist? Dies kann mit einem planungsrechtlichen Bescheid beantwortet werden.
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Bestätigung von Genehmigungsfreistellungen
Ihr Vorhaben wurde bereits als planungsrechtlich zulässig festgestellt? In diesem Fall können Sie eine Genehmigungsfreistellung beantragen.
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Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt Ihnen, dass ein bestimmter Teil Ihres Gebäudes baulich abgeschlossen ist.
Diese ist nötig, falls das Eigentum ein einem Gebäude geteilt werden soll.
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Durchführung von Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachungen
Ist Ihr Objekt ausreichend geschützt vor Feuer und Explosionen? Dies prüfen wir im Rahmen der Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachungen.
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Gefahrenabwehr/ allgemeine Ordnungsaufgaben
Sofern es im Einzelfall erforderlich ist, kontrollieren wir, ob Gebäude den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen.
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Der Bau- und Wohnungsaufsicht obliegen auch auch Teile des Schornsteinfegerweses
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Bürgerberatung
Wir beraten Sie individuell zu Ihrem Bauvorhaben oder zu Bauvorhaben, die Sie betreffen.
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Antrag auf Akteneinsichtnahme
In aktuelle und jüngere Bauakten können Sie insbesondere als verfahrensbeteiligte Person oder nach dem Informationsfreiheitsgesetz Einsicht nehmen.
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Mängelbeseitigung
Wir gehen Hinweisen auf Mängel an Gebäuden nach und bearbeiten diesbezügliche Beschwerden.
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Baulast - Eintragung, Löschung und Auskunft
Sie können Baulasten löschen und eintragen lassen oder Auskunft über diese erlangen.
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Bauaktenarchiv - Akteneinsicht und Aktenauskunft
Hier können Sie in Bauakten Einsicht nehmehn, etwa, wenn Sie einen Kauf erwägen oder wenn Sie sich über die historische Entwicklung eines Grundstückes informieren wollen.
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