Der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) wird für die Allgemeinheit tätig, wenn die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefährdet ist. Seine Zuständigkeit erstreckt sich also auf den öffentlichen Raum und die Durchsetzung der dort geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Der Aufgabenbereich des AOD beinhaltet verschiedenste Bereiche. Die Zuweisung der Aufgaben erfolgte auf Grundlage des Gesetzes zur Errichtung der bezirklichen Ordnungsämter..
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit
Der Allgemeine Ordnungsdienst ist für die Verfolgung und Ahndung verschiedener nichtverkehrsrechtlicher Ordnungswidrigkeiten zuständig. Hierzu zählen beispielsweise:
- Kontrollen zur Einhaltung der Regeln in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, wie z. B. Grillverbote, Leinenpflicht für Hunde, übermäßige Nutzung wie Zelten u.a.
- Feststellen von Verstößen gegen das Hundegesetz, z.B. Mitnahmeverbot auf Spielplätze
- Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz (z. B. Tabak- oder Alkoholkonsum von Jugendlichen)
- Ordnungsmaßnahmen bei Haus- und Nachbarschaftslärm (z. B. Anzeigenfertigung und Sicherstellung der Musikanlage bei zu lautem Gebrauch) – grundsätzliche Nachbarschaftsstreitigkeiten zählen jedoch nicht zu den Aufgaben des AOD
- Überwachung der ordnungsgemäßen Straßenreinigung, wie die Beseitigung von Herbstlaub und die Einhaltung der Winterdienstpflichten
Hinweis: Unsere Dienstkräfte sind nicht selbst für die Beseitigung von Müll oder Hundekot zuständig. Ihre Aufgabe ist es, Verstöße entsprechend zu ahnden und Verursacher zur Entfernung aufzufordern oder die Verunreinigungen an die zuständigen Stellen zu melden.
Unsere Dienstkräfte achten während ihres Dienstes auch auf weitere mögliche Störungen im öffentlichen Raum, wie defekte Straßenlaternen, ausgefallene Lichtzeichenanlagen oder umgestürzte Verteilerkästen. Auch diese werden zur schnellstmöglichen Behebung an die zuständigen Stellen weitergeleitet.