Genehmigungsfreistellungen betreffen Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und Bauvorhaben, die in einem planungrechtlichen Bescheid abschließend als planungsrechtlich zulässig festgestellt worden sind.
Bestätigung von Genehmigungsfreistellungen
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
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