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Herzlich Willkommen auf der Webseite der Psychiatriekoordination.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und möchten Sie hier näher über unsere Arbeit informieren, Ihnen wichtige Ansprechpartner nennen und Informationen zum psychiatrischen Hilfesystem mitteilen.
Die Funktion der Psychiatriekoordination ist im Gesundheitsdienstreformgesetz vom 25.05.2006 (GDG) §3 geregelt. Hauptaufgabe ist es, die notwendigen Kooperations- und Arbeitsbeziehungen zwischen den für die psychiatrische Versorgung verantwortlichen Einrichtungen (versorgendes psychiatrisches Krankenhaus, öffentlicher Gesundheitsdienst und gemeinnützige freie Träger) aufeinander abzustimmen, Versorgungslücken und Versorgungsmissstände zu erkennen, um eventuell notwendige Veränderungen des psychiatrischen Versorgungssystems im Bezirk zu initiieren.