– IX. Wahlperiode 2021 – 2027 –
Das Kleingartenwesen im Bezirks Treptow-Köpenick bedarf aufgrund seiner sozialpolitischen Bedeutung und seiner geographischen Lage besonderen Schutz als privatnutzbarer Erholungsraum, als nutzbare Grünflächen für die Bevölkerung und als ökologischen Rückzugsraum. Zur Gewährleistung der sich daraus ergebenden besonderen planungsrechtlichen Situation und zur Klärung spezifischer vertragsrechtlicher Probleme wird ein Kleingartenbeirat gebildet.
1. Aufgabenstellung
Durch die Beteiligung des Kleingartenbeirates in grundsätzlichen Angelegenheiten des Kleingartenwesens soll der Informationsaustausch zwischen der Verwaltung des Bezirks, den Vertretern der bezirklichen Kleingärtnerorganisationen sowie ggf. weiter zu beteiligten Stellen und Institutionen verbessert und beschleunigt werden.
Ziel ist, einer Verschlechterung der Versorgungssituation mit Kleingärten entgegenzuwirken. Soweit dies möglich ist werden weiterhin gemeinsame Anstrengungen unternommen, auch alternative Formen des Gärtnerns, zum Beispiel die Schaffung von Gemeinschaftsgärten innerhalb von KGA, zu etablieren. Die Bezirksverbände und die Verwaltungen unterstützen sich gegenseitig dabei, das Kleingartenwesen im Sinne der sich ändernden sozialen, ökonomischen und ökologischen Erfordernisse weiter zu entwickeln. Der Kleingartenbeirat kann Vorschläge und Anregungen für behördliches Handeln unterbreiten.
2. Mitgliedschaft
Der Kleingartenbeirat setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:- - Bezirksstadträtin der Abteilung Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt (Vorsitzende)
- - Leiter/in des Stadtentwicklungsamtes, Vertreter/innen FB Stadtplanung
- - Leiter/in des Straßen- und Grünflächenamtes, Vertreter/innen AG GSO
- - Bezirksverband der Gartenfreunde Köpenick e.V., max. 2 Vertreter/innen
- - Bezirksverband der Gartenfreunde Berlin-Treptow e.V., max. 2 Vertreter/innen
- - Vertreter/in aus dem BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz
- - Vertreter/in aus dem BVV-Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten
Ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beirat ist der Vorsitzenden schriftlich zu erklären.
Die Vorsitzende bzw. der Kleingartenbeirat können weitere Mitarbeiter der Verwaltung, sonstige Sachverständige und Betroffene zu den Sitzungen hinzuziehen.
3. Verfahren
a) Der Kleingartenbeirat wird für die Dauer der Wahlperiode eingesetzt.
b) Die Sitzungen des Kleingartenbeirates sind nicht öffentlich.
c) Der Kleingartenbeirat tagt in der Regel zwei bis drei Mal im Jahr. Bei besonderen Anlässen kann kurzfristig eine Sitzung einberufen werden.
d) Die Vorsitzende lädt die Mitglieder mindestens vier Wochen vor einer Sitzung ein.
Vorschläge für die Tagesordnung können bis zwei Wochen vor dem Sitzungstermin über die Mitarbeiterinnen im Bereich Kleingartenwesen an die Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden. Die Vorsitzende entscheidet, ob das vorgeschlagene Problem auf die Tagesordnung gesetzt wird oder auf allgemein gültigen Verwaltungsweg zu klären ist. Sie informiert den Kleingartenbeirat über ihre Entscheidung.
e) Der Kleingartenbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens 6 seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse bedürfen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
f) Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu führen, welches in der darauffolgenden Sitzung zu beschließen ist.
4. Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt mit der Konstituierung des Kleingartenbeirates am 14.11.2022 durch Mehrheitsbestätigung in Kraft.