Erteilung von Baugenehmigungen

Allgemeine Informationen:

Bei der Baugenehmigung handelt sich um die Erklärung der Bauaufsichtsbehörde, dass dem beabsichtigten Bauvorhaben nach dem geltenden öffentlichen Recht keine Hindernisse entgegenstehen (§ 64 BauO Bln).

Fristen:

Die Fristen richten sich nach der Bauordnung für Berlin (BauO Bln).

Unterlagen:

Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Verordnung über Bauvorlagen und das Verfahren im Einzelnen (BauVerfV).

Formulare:

Die notwendigen Formulare stehen im Formularcenter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zur Verfügung.

Gebühren:

Die Gebühren für die Baugenehmigung regelt die Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen (BauGebO).

Rechtliche Grundlagen:

Bauordnung für Berlin (BauO Bln).

Hinweise:

Die Berliner Wasserbetriebe weisen darauf hin, dass zum Thema der Regenentwässerung von Baugrundstücken eine frühzeitige Abstimmung zwischen den Bauherren und den Berliner Wasserbetrieben erforderlich ist. Da das vorhandene Kanalnetz der Regenentwässerung für die Ableitung von auf den Baugrundstücken anfallendem Regenwasser oft nicht ausreicht, verfolgt das Land Berlin die Strategie der dezentralen Versickerung auf den Grundstücken. Die für die Versickerung oder Rückhaltung des Regenwassers benötigten Flächen müssen bereits zu einem frühen Zeitraum der Planung berücksichtigt werden.

Ansprechpartner bezüglich der Regenentwässerung:
Kundencenter der Berliner Wasserbetriebe
Neue Jüdenstraße 1
10179 Berlin
Kontakt Berliner Wasserbetriebe

Weitere Informationen finden Sie hier.