Kleingartenwesen

Eine kleine Schauffel und eine Harke liegen neben 3 Blumentöpfen auf dunkler Blumenerde

Allgemeines zum Kleingartenwesen

Die Kleingartenvereine in Treptow und Köpenick haben jeweils einen eigenen Kleingartenvorstand und sind Mitglied im Bezirksverband der Kleingärtner. Zwischen dem Bezirk und den einzelnen Pächtern ist der jeweilige Bezirksverband als Zwischenpächter geschaltet. Dieser schließt auch mit den einzelnen Unterpächtern die Pachtverträge ab.

Wenn Sie Interesse an einem Kleingarten haben, müssen Sie sich bei den Bezirksverbänden melden:

Die Pflege und Unterhaltung des Rahmengrüns in jeder Kleingartenanlage ist Aufgabe der Kolonie, soweit der Anteil nicht 20 % übersteigt. Ziel unserer Arbeit ist die Sicherung und der Erhalt bestehender Kleingartenanlagen. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei die Durchgrünung des urbanen Raumes mit den damit verbundenen ökologischen Aspekten und der Naherholung. Im Landschaftsprogramm (LaPro) sind per Gesetz die Flächen mit ihrer Bestimmung und Entwicklung festgeschrieben.

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt regelt Angelegenheiten des Kleingartenwesens von gesamtstädtischer und ministerieller Bedeutung. Dazu zählen Leitungsaufgaben wie Planung, Grundsatzangelegenheiten, Aufsicht und Steuerung. Alle weiteren Aufgaben werden durch die Bezirke wahrgenommen.

Weitere Infos rund um das “Kleingärtnern” finden Sie auch beim Landesverbands Berlin der Gartenfreunde e.V.

Unsere Aufgaben

  • Auskunftserteilung für Pächter/ Kleingärtner/ Vereinsvorstände / Bezirksverband
  • Anordnung und Kontrolle von Rückbaumaßnahmen
  • Bearbeitung von Bauanträgen für Lauben, Abwassersammelanlagen und anderen Anträgen
  • Beratung bei Pacht- und Wohnlaubenentgeltangelegenheiten
  • Überprüfung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit
  • Allgemeine Kontroll- und Überwachungsaufgaben
  • Vorbereitung von Kündigungsentschädigungen
  • Überwachung und Kontrolle der Vereine nach dem Bundeskleingartengesetz
  • Vorbereitung und Durchführung von Rechtsverfahren
  • Beisitz Kleingartenbeirat

Rechtliche Grundlagen

  • Bundeskleingartengesetz (BKleinG)
  • Verwaltungsvorschrift über Dauerkleingärten u. Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken (VwV Kleingärten)

Verwaltung der landeseigenen Kleingärten

Verpachtet werden die Kleingärten von den Bezirksverbänden. Wenn Sie Interesse haben, können Sie sich dort melden:

  • Berliner Kleingartenbestand

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  • Übersicht der KGA in Treptow

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  • Übersicht der KGA in Köpenick

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Der Kleingartenbeirat

Der Kleingartenbeirat dient grundsätzlichen dem Austausch von Informationen zwischen der Verwaltung des Bezirks, den Vertretern der bezirklichen Kleingärtnerorganisationen sowie ggf. weiter zu beteiligten Stellen und Institutionen. Durch ihn soll der Informationsaustausch und die Klärung von Problemen verbessert und beschleunigt werden. Er kann Vorschläge und Anregungen für behördliches Handeln unterbreiten.

Die Sitzungen des Kleingartenbeirates sind gemäß der Geschäftsordnung nicht öffentlich. Protokolle werden daher nicht im Internet veröffentlicht.

Mehr Infos zum Kleingartenbeirat gibt es hier: Geschäftsordnung des Kleingartenbeirates im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin