Das Recht auf Akteneinsichtnahme kann auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen. Es umfasst das Recht, die Akten zu einem bestimmten Verfahren einzusehen.
Anträge auf Akteneinsichtnahme im Stadtentwicklungsamt beziehen sich dabei in der Regel auf Akten zu bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Unter dem folgenden Link können Sie online Ihren Antrag auf Akteneinsichtnahme nach § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (IFG Bln) stellen.
Für Anträge, die auf anderen Anspruchsgrundlagen beruhen, wenden Sie sich bitte an die unter Kontakt genannte Person (Kontakt/Fragen)
Sofern sich Ihr Antrag auf Akten bezieht, die bereits im Bauaktenarchiv archiviert sind, können Sie den Antrag unter dem folgenden Link stellen: