Antrag auf Akteneinsichtnahme

Das Recht auf Akteneinsichtnahme kann auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen. Es umfasst das Recht, die Akten zu einem bestimmten Verfahren einzusehen.

Anträge auf Akteneinsichtnahme im Stadtentwicklungsamt beziehen sich dabei in der Regel auf Akten zu bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Unter dem folgenden Link können Sie online Ihren Antrag auf Akteneinsichtnahme nach § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (IFG Bln) stellen.

Antrag auf Akteneinsichtnahme

Für Anträge, die auf anderen Anspruchsgrundlagen beruhen, wenden Sie sich bitte an die unter Kontakt genannte Person (Kontakt/Fragen)

Sofern sich Ihr Antrag auf Akten bezieht, die bereits im Bauaktenarchiv archiviert sind, können Sie den Antrag unter dem folgenden Link stellen:

Bauaktenarchiv – Akteneinsicht und Aktenauskunft

Rechtsgrundlagen

Der weitaus größte Anteil der im Stadtentwicklungsamt Treptow-Köpenick eingehenden Anträge auf Akteneinsichtnahme beruht auf dem (VwVfG) oder auf dem IFG Bln.

IFG Bln

Das IFG Bln vermittelt jeder und jedem das Recht, Einsicht in die Akten der Verwaltung zu nehmen oder Auskunft zum Inhalt der Akten zu erlangen. Dieser sehr weit gefasste Anspruch wird durch unterschiedliche Beschränkungen (zum Beispiel zum Schutz personenbezogener Daten) eingeschränkt. Der Informationsanspruch richtet sich gegen alle öffentlichen Stellen des Landes und damit auch gegen das Stadtentwicklungsamt.
Die Einsichtnahme und die Auskunft nach dem IFG Bln” sind kostenpflichtig.

VwVfG

Das Akteneinsichtnahmerecht nach dem § 29 VwVfG steht lediglich am Verfahren beteiligten Personen zu (beachten Sie bitte § 13 VwVfG). Zudem besteht es nur während dem laufenden Verfahren. Nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens kann keine Einsichtnahme nach dem VwVfG mehr erfolgen, es sei denn, der Antragsteller kann noch einen Rechtsbehelf zum betroffenen Verfahren geltend machen. Auch das Recht auf Einsichtnahme nach dem VwVfG kann eingegrenzt sein, jedoch in deutlich geringerem Umfang, als im Falle der Einsichtnahme nach dem IFG Bln.
Die Einsichtnahme nach dem VwVfG ist kostenfrei.

Organisatorisches

Unter dem obengenannten Link finden Sie den Antrag auf Akteneinsichtnahme nach dem IFG Bln und nach dem VwVfG. Bitte füllen Sie das Formular so genau wie möglich aus, sodass wir Ihren Antrag bestmöglich bearbeiten können.

Nach dem Absenden des Formulars senden wir Ihnen – in aller Regel innerhalb der nächsten Tage – eine Bestätigung des Eingangs Ihres Antrages. Wenn Ihr Antrag abschließend geprüft wurde und sofern diesem stattgegeben wurde, kontaktieren wir Sie zwecks Terminabstimmung. Sofern der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie schriftlich die Versagung.
Sollten Sie lediglich die falsche Rechtsgrundlage gewählt haben, wird der Antrag auch auf die einschlägige Rechtsgrundlage hin geprüft. Die Einsichtnahme findet in der Regel im Bezirksamt Köpenick (DG Adlershof) statt.

Kontakt/Fragen:
Jana Heisel
E-Mail
Telefon: (030) 90 297 2343