Der Beirat für seelische Gesundheit berät das für das Gesundheitswesen zuständige Mitglied des Bezirksamtes in allen Fragen der Strukturentwicklung und psychosozialen Versorgung. Das für das Gesundheitswesen zuständige Mitglied des Bezirksamtes beruft die Mitglieder des Beirates für seelische Gesundheit.
Der Beirat für seelische Gesundheit ist vor grundsätzlichen Planungs- und Strukturentscheidungen zu hören. Dem Beirat sollen höchstens 20 Personen angehören. Es werden berufen:
- insbesondere Vertreter der für Soziales, Gesundheit und Jugend zuständigen Bereiche des Bezirksamtes, die von den dafür zuständigen Bezirksamtsmitgliedern benannt werden
- Vertreter der für die psychosoziale Versorgung relevanten Einrichtungen und Träger innerhalb und außerhalb des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie
- ein Vertreter des regional zuständigen Krankenhauses.
Vertreter der niedergelassenen Ärzteschaft sowie der Kostenträger sollen für eine Mitarbeit im Beirat gewonnen werden.
Die Geschäftsführung ist Aufgabe des Psychiatriekoordinators bzw. der Psychiatriekoordinatorin.