Es handelt sich um die Überprüfung von baulichen Anlagen im konkreten Einzelfall zur Sicherung der ihrem Zweck entsprechenden Nutzung ohne Missstände unter Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Gefahrenabwehr/ allgemeine Ordnungsaufgaben
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
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