Die Anzeige zur beabsichtigten Beseitigung von Anlagen richtet sich nach § 61 Abs. 3 BauO Bln. Die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen ist mindestens einen Monat zuvor der der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Bearbeitung von Abbruchanzeigen (Beseitigung baulicher Anlagen)
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
- Tel.: (030) 90297-2450
- Fax: (030) 90297-2626
- E-Mail E-Mail an den Fachbereich Bauaufsicht