Erteilung planungsrechtlicher Bescheide

Allgemeine Informationen:

Auf Antrag der Bauherenschaft wird ein schriftlicher, planungsrechtlicher Bescheid zur insgesamten und abschließenden planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erteilt. Der planungsrechtliche Bescheid gilt nur für Bauvorhaben, die dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO Bln unterliegen.

Fristen:

Die Fristenregelung richtet sich nach der BauO Bln.

Unterlagen:

Die notwendigen Unterlagen bzw. Bauvorlagen ergeben sich aus der Verordnung über Bauvorlagen, bautechnische Nachweise und das Verfahren im Einzelnen (BauVerfV).

Gebühren:

Die Gebühren für den planungsrechtlichen Bescheid regelt die Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen (BauGebO).

Rechtliche Grundlagen:

Bauordnung für Berlin (BauO Bln), insbesondere § 74 Abs.2 BauO Bln