Tagesordnung - 23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 28.01.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Dringlichkeiten      
Ö 2  
Geschäftliches      
Ö 3  
Entschließungen      
Ö 4     Vorlagen zur Wahl      
Ö 4.1  
Wahl von einer Person für den Beirat der Arbeitsgemeinschaft nach § 44 SGB II  
Enthält Anlagen
0964/XVIII  
Ö 4.2  
Wahl eines stellvertretenden Bürgerdeputierten im Ausschuss für Verkehr und Tiefbau  
Enthält Anlagen
0937/XVIII  
Ö 4.3  
Wahl eines stellvertretenden Bürgerdeputierten im Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung  
Enthält Anlagen
0958/XVIII  
Ö 5     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 5.1  
Berufung von Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
0955/XVIII  
Ö 6     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 6.1  
Vorzeitige Beendigung des Mandats als Bürgerdeputierter im Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung  
Enthält Anlagen
0956/XVIII  
Ö 6.2  
Nachrücken eines stellvertretenden Bürgerdeputierten als Bürgerdeputierter  
Enthält Anlagen
0957/XVIII  
Ö 7     Mündliche Anfragen      
Ö 7.1  
Mindestlohn Wachschutz  
Enthält Anlagen
0959/XVIII  
Ö 7.2  
Schneebeseitigung  
Enthält Anlagen
0960/XVIII  
Ö 7.3  
Brandanschläge in Neukölln  
Enthält Anlagen
0961/XVIII  
Ö 7.4  
U-Bahntunnel in Gefahr  
Enthält Anlagen
0962/XVIII  
Ö 7.5  
Trägerkarten bei den Bürgerämtern  
Enthält Anlagen
0963/XVIII  
Ö 8     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 8.1  
Führungschaos JobCenter  
Enthält Anlagen
0914/XVIII  
Ö 8.2  
Erstattung von Unterhaltsvorschüssen  
Enthält Anlagen
0910/XVIII  
Ö 8.3  
Zweite Stufe der Umweltzone verschieben  
Enthält Anlagen
0892/XVIII  
Ö 8.4  
Umgestaltung Rixdorf: Pragmatisches Ergebnis weiterführen  
Enthält Anlagen
0893/XVIII  
Ö 8.5  
Finanzmittel für Neukölln  
Enthält Anlagen
0901/XVIII  
Ö 9     Beschlussempfehlungen      
Ö 9.1  
Aufstellung von Billboards vor der Regenweiher-Grundschule
Enthält Anlagen
0499/XVIII  
Ö 9.2  
Leistungsfähigkeit der Sonnenallee steigern - Staus verhindern  
Enthält Anlagen
0511/XVIII  
Ö 9.3  
Fahrbahnmarkierung für Radfahrer  
Enthält Anlagen
0805/XVIII  
Ö 9.4  
Haltverbot in der Bergiusstraße  
Enthält Anlagen
0823/XVIII  
Ö 9.5  
Schulstationen
Enthält Anlagen
0824/XVIII  
Ö 9.6  
Konversion des Flugfelds Tempelhof im Team gestalten  
Enthält Anlagen
0856/XVIII  
Ö 9.7  
Bebauung des Tempelhofer Feldes
Enthält Anlagen
0859/XVIII  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Bereits vor dieser Beschlusslage war das Stadtplanungsamt tätig und hat im Rahmen der Verfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bereits Stellung genommen. Diese Stellungnahme wurde auch im Ausschuss für Stadtentwicklung in der 25. Sitzung am 13.01.2009 vorgetragen.

 

Grundsätzlich hat diese Stellungnahme weiterhin Gültigkeit und wurde bei einem erneuten Schriftwechsel zur Änderung des Flächennutzungsplans Berlin und des Landschafts-programms einschließlich Artenschutzprogramms noch erweitert.

 

Zur Transparenz wird der Wortlaut des Schreibens zitiert, wobei die kursiv gedruckten Passagen neu hinzugekommen sind.

 

„Des Weiteren liegt mir der BVV-Beschluss Drs. 0859/XVIII vom 28.01.2009 vor, in dem gefordert wird, dass die Freiflächen im Wesentlichen unbebaut bleiben und insbesondere die vorhandene Freiluftschneise nach Neukölln erhalten wird.

In einem Antwortschreiben von Frau Senatsbaudirektorin Lüscher an den Bezirksverordnetenvorsteher Herrn Koglin zu diesem Thema vom 05.06.2009 wird betont, dass SenStadt beabsichtigt, dieses Verfahren mit „außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung in kooperativer Zusammenarbeit mit dem Bezirk“ durchzuführen.

 

Davon ist nach dem letzten Stand des FNP-Änderungverfahrens nichts zu spüren. Im Gegenteil, die bisherigen Bedenken des Bezirks zu der Bebauung am Columbiadamm sowie auf der Fläche angrenzend  an das Schillerpromenaden-Quartier sind nur nicht in die Überlegungen zur Planung des Tempelhofer Feldes eingeflossen, sondern die uns nun vorliegende FNP-Änderung sieht sogar noch eine höhere Ausnutzung der für die Bebauung vorgesehenen Bereiche vor und stellt damit für den Bezirk eine weitere Verschlechterung dar.

 

Der im Schriftteil erfolgte Verweis der Konkretisierung auf die nachfolgenden Planungsebenen kann auf dieser Grundlage nicht vertrauensbildend sein.

Eine Große Anfrage aus der BVV Neukölln wurde dementsprechend beantwortet.

 

Von bezirklicher Seite bestehen daher zu den einzelnen im FNP-Änderungsplan vorgesehenen Bauflächen unverändert Bedenken. Die durch BVV-Beschlüsse vom 21.06.1995 und neuerlich vom 28.01.2009 (noch ohne Kenntnis zur Erhöhung des Nutzungsmaßes) aufgestellten Forderungen sowie die vom 24.03.1999 und vom 09.10.2008 formulierten Änderungsvorstellungen des Bezirks beschreibe ich erneut mit letztem Sachstand in der folgenden Stellungnahme zu den einzelnen Bauflächen und gehe davon aus, dass unsere stadtplanerisch begründeten Bedenken Berücksichtigung finden:

 

 

Wohnbaufläche (W2) westlich der Oderstraße

 

Das an das geplante Wohngebiet angrenzende Schillerpromenaden-Quartier ist trotz erfolgter Maßnahmen im Rahmen des Quartiersmanagements weiterhin ein Gebiet mit großen sozialen Spannungen. Geprägt wird es durch eine durchgängige Blockrandbebauung und eine sehr hohe Bebauungsdichte im Altbaubestand ohne Grün- und Freiflächen.

 

Der bereits jetzt vorhandene Verkehr stellt eine große Belastung der Anwohner durch den Durchgangsverkehr dar, da sich durch die Lage des Gebiets eine Durchfahrung zur Vermeidung der überlasteten Hauptverkehrsstraßen Columbiadamm/Flughafenstraße und Hermannstraße anbietet.

 

Das Gebiet ist mit eklatanten Defiziten im Bereich der Versorgung mit Kindertagesstätten gekennzeichnet. Neben den Versorgungsdefiziten verfügen selbst die wenigen vorhandenen Kitas nicht über die vorgeschriebenen Freiflächen.

 

Die in diesem Einzugsbereich liegende Karl-Weise-Grundschule hat die Grenze ihrer Belastbarkeit überschritten. In Ermangelung von Freiflächen für den Neubau einer Grundschule (und der dazugehörigen finanziellen Mittel) wurde es erforderlich, auf einer Fläche des Sportgeländes der Jahn-Sporthalle mit Sportplatz am Columbiadamm einen sogenannten Erweiterungsbau zu errichten. Die mobile Unterrichtseinheit wurde 2008 fertig gestellt und zum neuen Schuljahr in Betrieb genommen.

 

Das Gebiet Schillerpromenade sowie der gesamte Altstadtbereich von Neukölln verfügt über keine siedlungsnahen Grünflächen. Auch bei Spiel- und Sportflächen ergeben sich erhebliche Defizite bei der Versorgung. Das Defizit an Jugendfreizeiteinrichtungen (-auch nach zwischenzeitlicher Errichtung und Inbetriebnahme zweier Jugend- und Kindereinrichtungen-), an Sport- und Spielplätzen, beträgt allein für den Bereich Schillerpromenade insgesamt  ca. 20 ha; die neu im FNP dargestellte Baufläche beträgt ca. 27. ha!

 

In der Nachbarschaft eines solchen Gebietes ist eine weitere Verdichtung durch eine Neubaufläche mit hohem Nutzungsmaß nicht vertretbar, da hier neuer Infrastrukturbedarf verursacht wird, der auch im eigenen Neubaugebiet befriedigt werden muss. Eine noch so geringe Aussicht, die bereits vorhandenen eklatanten Defizite in allen Bereichen der Infrastruktur grundlegend abbauen zu können ist damit ausgeschlossen.

 

Bei einer Wohnbaufläche W2 mit einer GFZ-Obergrenze von 1,5 muss davon ausgegangen werden, dass Geschosswohnungsbau der unterschiedlichsten Prägung angesiedelt werden kann, u. a. auch eine blockähnliche Bebauung, wie sie im „Schillerpromenaden-Kiez“ bereits vorhanden ist. Gerade diese Art der Bebauung ist hier unter allen Umständen zu vermeiden. Das ehemalige Planungsziel, das angrenzende Schillerpromenaden-Quartier durch andere Wohnformen und Bewohnerstrukturen zu stabilisieren und aufzuwerten wird dadurch nicht erreicht. Für den Wohnungsbau kommt somit allenfalls eine aufgelockerte Form, z. B. „Wohnpark“ in etwa zweigeschossiger Bauweise mit großzügiger Gründurchwegung und den erforderlichen Infrastrukturflächen in Frage.

 

Die derzeit für das Gebiet der Schillerpromenade vorbereitenden Untersuchungen für ein möglicherweise festzusetzendes Sanierungsgebiet ( - wohl auf Grund der Neuplanung auf dem Tempelhofer Feld, denn einmal wurde ein Sanierungsgebiet bereits verworfen - ) könnte hier nur unwesentliche Verbesserungen schaffen, aber keine Abhilfe.

 

Wenn man all dieses in Betracht zieht und abwägt, kann man nur bereits im Vorfeld durch eine geringere Bebauungsmöglichkeit der Grundstücke richtungsweisend eingreifen, dies ist Sinn und Zweck des FNP.

Ich erwarte daher weiterhin eine Reduzierung der Baufläche von W2 auf W3 (GFZ bis 0,8). Damit ist eine ausreichende Verwertung des Grundstückes gegeben und mit den entsprechend dieser Ausnutzung möglichen Wohnformen wird gleichzeitig der Lage zum Großstadtpark Rechnung getragen.

 

 

Wohnbauflächen (W2) südlich des Columbiadammes und als Erweiterung des Änderungsverfahrens westlich des Volksparks Hasenheide

 

Eine Bebauung - nun auch zusätzlich als Erweiterung des bisherigen Änderungsverfahrens dargestellt - rund um den Volkspark Hasenheide, als sichtbarer Riegel zwischen die vorhandenen Grünflächen von Friedhof, Hasenheide und zukünftiger „zentralen Parklandschaft Tempelhofer Feld“ gesetzt, wird von mir strikt abgelehnt. Ich verweise auch hier auf die o. g. BVV-Beschlüsse, die unsere planerischen Argumente aus bezirkspolitischer Sicht unterstützen.

 

Dass die bisherige(?) und zukünftige Darstellung der Bauflächen sich dabei an einer „Zuordnung zu den bestehenden bebauten Gebieten und der Nutzung der vorhandenen Erschließungen durch Straßen und Einzugsbereiche des öffentlichen Nahverkehrs orrientieren“ ist nur aus der Sicht überregionaler Stadtplanung zu verstehen, die sich nicht an bezirklichen Belangen orientieren muss. Die gesamte Infrastruktur muss erst einmal geschaffen werden! Auch die soziale Infrastruktur muss in beiden Gebieten überwiegend eigenständig errichtet werden. Vorhandene Freiflächen werden auch hier aufgegeben und als Baufläche dargestellt.

 

Für den gesamten Neuköllner Norden besteht nachweislich ein Grünflächendefizit von 140 ha (!), das auch durch die veränderte Planung für den Flughafen Tempelhof nicht aufgefangen wird, da dieser geplante Freiraum allen Bürgern der Bezirke Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und darüber hinaus überregional zur Verfügung stehen wird. Eine zusätzliche Wohnbebauung auf diesen Flächen ist daher untragbar.

 

Es sollte hier nicht die einmalige Chance vertan werden, alle vorhandenen Grünflächen rund um die Hasenheide, die ebenfalls nicht nur von der Neuköllner Bevölkerung sondern bekanntermaßen überregional genutzt wird, zu erhalten und mit dem geplanten „stadtklimatisch bedeutsamen Grünraum“ auf dem Tempelhofer Feld großzügig zu verbinden.

 

In meiner letzten Stellungnahme habe ich bereits betont, dass der Zeitpunkt des städtebaulichen Wettbewerbs für das Gelände m. E. verfrüht war. Das sogenannte „Columbia-Quartier“ wurde aus dem Zusammenhang der Gesamtplanung des FNP-Änderungsbereiches gerissen, ohne eine endgültige Entscheidung und damit eine einvernehmliche Einigung mit den Bezirken zum Abschluss des Änderungsverfahrens abzuwarten. Das sogen. Lilienthal-Quartier wurde ohne in den Vorbesprechungen eindeutig benannt zu werden in das Verfahren einbezogen. Es ist wohl nicht im Sinne eines Änderungsverfahrens, noch dazu mit diesen stadtpolitischen Auswirkungen, in das sowohl die Bezirke als auch die Öffentlichkeit rechtlich eingebunden werden müssen, Bauflächen bereits vor Abschluss des Verfahrens einseitig als festgelegt zu betrachten.

 

 

 

 

 

Sicher wird die Konkretisierung der Planung nur eine schrittweise Entwicklung für viele Jahre bedeuten, die bezirklichen stadtplanerischen Erkenntnisse und Vorstellungen für die Zukunft wurden dabei jedoch bisher völlig übergangen. Und die Erhöhung des Nutzungsmaßes am Columbiadamm sowie die Konkretisierung der stadtstrukurellen Verbindung zwischen den Stadtquartieren mit den Ergebnissen aus dem städtebaulichen Ideenwettbewerb zu begründen, unterstützt diese Einstellung; durch die Vorgaben der Senatsverwaltung zu diesem Wettbewerb wurde dieses Ergebnis erst erreicht.“

 

 

Der dritte Unterpunkt des Beschlusses bezieht sich im Falle der Bebauung auf die Schaffung von Wohnraum, der für breite Schichten der Bevölkerung bezahlbar ist. Hierauf hat das Bezirksamt Neukölln von Berlin keinerlei Einflussmöglichkeiten. Ob vom Senat eine ähnliche Förderkulisse wie die bereits abgeschaffte 1. Förderung zur Schaffung von sozialem Wohnungsbau ins Leben gerufen wird, kann nur zum Zeitpunkt der Bebauung beurteilt werden. Das Bezirksamt schließt sich der Auffassung der Bezirksverordneten-versammlung zur Schaffung von Wohnraum, der für breitere Schichten der Bevölkerung bezahlbar ist, an, jedoch wird dies stark von den hier auftretenden Investoren bzw. den Marktverhältnissen ankommen.

 

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 

   
    15.10.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.15 - überwiesen
    Das Bezirksamt wird ersucht, sich offensiv in die Bauplanung des Geländes Tempelhofer Feld einzubringen und darauf hinzuwirken, dass

Das Bezirksamt wird ersucht, sich offensiv in die Bauplanung des Geländes Tempelhofer Feld einzubringen und darauf hinzuwirken, dass

 

·       die Freifläche im Wesentlichen unbebaut und insbesondere die vorhandene Freiluftschneise nach Neukölln erhalten bleibt,

 

·       eine an Neukölln angrenzende Bebauung die Bedürfnisse der Neuköllnerinnen und Neuköllner und insbesondere die des Schillerkiezes berücksichtigt. Dafür muss sichergestellt werden, dass für ein Neubaugebiet zusätzliche soziale Infrastruktur – Schulen, Jugendeinrichtungen, Kinderbetreuungsmöglichkeiten – bereitgestellt und finanziert werden. Außerdem ist eine Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr zu gewährleisten.

 

Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Stadtentwicklung wird einstimmig zugestimmt.

   
    13.01.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 5 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Herr Biele leitet die Anregungen für seinen Antrag von der Drs-Nr

Herr Biele leitet die Anregungen für seinen Antrag von der Drs-Nr. 811/XVIII ab, wobei er seinen Antrag nach Rücksprache mit Herrn Posselt um einen Halbsatz erweitern möchte. Dieser lautet wie folgt: „im Falle einer Bebauung Wohnraum geschaffen wird, der für breite Schichten der Bevölkerung bezahlbar ist.“

 

In der nachfolgenden Debatte wird insbesondere diese Ergänzung des Ursprungsantrags eingehend diskutiert. Dabei empfinden die Vertreter der Fraktionen der CDU, FDP und Grauen, diesen Halbsatz für die Investoren zu bindend. Der Markt und die unternehmerische Entscheidungsfreiheit sollen hier die Qualität des zu schaffenden Wohnraums bestimmen. Davon ausgehende Veränderungen für das angrenzende Wohngebiet Schillerpromenade werden ausdrücklich befürwortet. Vertreter der Fraktionen der Grünen, Linken und SPD plädieren hier für eine „harmonische“ Bebauung, die keine Gräben zwischen den Anwohnern rechts und links der Oderstraße entstehen lässt. Auswirkungen in dem bestehenden Kiez sollten positiv sein und nicht zur Verdrängung dieser Anwohner führen.

 

Bei Gegenstimmen der Vertreter der Fraktionen der CDU, FDP und Grauen wird der Antrag mit den Stimmen der SPD, Grünen und Linken angenommen.

 

   
    28.01.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich offensiv in die Bauplanung des Geländes Tempelhofer Feld einzubringen und darauf hinzuwirken, dass

 

  • die Freifläche im Wesentlichen unbebaut und insbesondere die vorhandene Freiluftschneise nach Neukölln erhalten bleibt,

 

  • eine an Neukölln angrenzende Bebauung die Bedürfnisse der Neuköllnerinnen und Neuköllner und insbesondere die des Schillerkiezes berücksichtigt. Dafür muss sichergestellt werden, dass für ein Neubaugebiet zusätzliche soziale Infrastruktur – Schulen, Jugendeinrichtungen, Kinderbetreuungsmöglichkeiten – bereitgestellt und finanziert werden. Außerdem ist eine Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr zu gewährleisten.

 

  • im Falle einer Bebauung Wohnraum geschaffen wird, der für die breite Schichten der Bevölkerung bezahlbar ist.

 

Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, Grünen, LINKEN und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei Gegenstimmen der FDP und Enthaltung der CDU und GRAUEN zugestimmt.

   
    23.09.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.8 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

Ö 9.8  
Offensive Klimaschutz für Neukölln 1
Enthält Anlagen
0861/XVIII  
Ö 9.9  
Offensive Klimaschutz für Neukölln 2  
Enthält Anlagen
0862/XVIII  
Ö 9.10  
Offensive Klimaschutz für Neukölln 3  
Enthält Anlagen
0863/XVIII  
Ö 9.11  
Elektronischer Reisepass mit biometrischen Daten (ePass)
Enthält Anlagen
0915/XVIII  
Ö 9.12  
Anmeldung des Bezirks Neukölln zur Investitionsplanung 2009-2013  
Enthält Anlagen
0921/XVIII  
Ö 10     Große Anfragen      
Ö 10.1  
Auswirkungen der neuen Einkommenssteuerpflicht für die Neuköllner Kindertagespflegestellen  
Enthält Anlagen
0942/XVIII  
Ö 10.2  
Neustruktur des JobCenters  
Enthält Anlagen
0938/XVIII  
Ö 10.3  
Öffentlicher Beschäftigungssektor (ÖBS)  
Enthält Anlagen
0952/XVIII  
Ö 10.4  
Passt Berlin der Berlin-Pass?  
Enthält Anlagen
0939/XVIII  
Ö 11     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 11.1  
Auswirkungen des Konjukturpakets II auf Neukölln  
Enthält Anlagen
0940/XVIII  
Ö 11.2  
Schwimmunterricht an Neuköllner Schulen  
Enthält Anlagen
0947/XVIII  
Ö 11.3  
Sanierung von Schulen und Kitas  
Enthält Anlagen
0951/XVIII  
Ö 12     Anträge      
Ö 12.1  
Öffentlicher Beschäftigungssektor (ÖBS)  
Enthält Anlagen
0953/XVIII  
Ö 12.2  
Neukölln soll vom Konjunkturpaket profitieren! - Bildungsinvestitionen in die Hardware  
Enthält Anlagen
0941/XVIII  
Ö 12.3  
Stadtverträgliche Bebauung sichern: Berliner Bauordnung ändern  
Enthält Anlagen
0954/XVIII  
Ö 12.4  
Neukölln soll vom Konjunkturpaket profitieren! - Sanierung der Psychiatrie des Krankenhauses Neukölln  
Enthält Anlagen
0943/XVIII  
Ö 12.5  
Hasenheide soll endlich zur Ruhe kommen  
Enthält Anlagen
0948/XVIII  
Ö 12.6  
Anordnung Tempo 30 in der Neuköllnischen Allee  
Enthält Anlagen
0944/XVIII  
Ö 12.7  
Mehr Sicherheit in der Sonnenallee für Kinder und Senioren  
Enthält Anlagen
0945/XVIII  
Ö 12.8  
Leseschule als Schulversuch  
Enthält Anlagen
0946/XVIII  
Ö 12.9  
Energieausweis für die bezirklichen Liegenschaften  
Enthält Anlagen
0949/XVIII  
Ö 12.10  
Konjunkturprogramm für Neukölln nutzen  
Enthält Anlagen
0950/XVIII  
Ö 13     Mitteilungen      
Ö 13.1  
Interkulturelles Leitbild  
Enthält Anlagen
0506/XVIII  
Ö 13.2  
Steigerung der Attraktivität des Britzer Damms  
Enthält Anlagen
0640/XVIII  
Ö 13.3  
Gehwege erhalten  
Enthält Anlagen
0809/XVIII  
Ö 13.4  
Keine Bebauung an der Oderstraße  
Enthält Anlagen
0811/XVIII  
Ö 13.5  
Radrouten finden  
Enthält Anlagen
0814/XVIII  
Ö 13.6  
Offensive Klimaschutz für Neukölln 4  
Enthält Anlagen
0864/XVIII  
Ö 13.7  
Böhmisches Dorf barrierefrei gestalten  
Enthält Anlagen
0899/XVIII  
Ö 13.8  
Kita-Plätze bei nicht gezahlten Beiträgen  
Enthält Anlagen
0904/XVIII  
Ö 14     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 14.1  
Autohandelsplatz Tempelhofer Weg  
Enthält Anlagen
0356/XVIII  
Ö 14.2  
Anpassung der LZA Johannisthaler Chaussee/Rudower Straße
Enthält Anlagen
0635/XVIII  
Ö 14.3  
30 km/h im Neudecker Weg  
Enthält Anlagen
0647/XVIII  
Ö 14.4  
Ich geh' zur U! und du?  
Enthält Anlagen
0718/XVIII  
Ö 14.5  
Internetseiten des Gartenkulturpfades Neukölln  
Enthält Anlagen
0723/XVIII  
Ö 14.6  
Verzicht auf W-LAN in Kinder- und Jugendeinrichtungen
Enthält Anlagen
0728/XVIII  
Ö 14.7  
Erhaltungsverordnung "Krugpfuhlsiedlung"  
Enthält Anlagen
0845/XVIII  
Ö 14.8  
Erhaltungsverordnung "Ortskern Rudow"  
Enthält Anlagen
0846/XVIII  
Ö 14.9  
Ehemaligen Parkplatz für Behinderte wieder einrichten  
Enthält Anlagen
0857/XVIII  
               
 
 

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