Drucksache - 0647/XVIII
Bereits bei der Besprechung des Antrages im Ausschuss für
Verkehr und Tiefbau am 02.04.2008 wurde erwähnt, dass in der Vergangenheit
gleichlautende Bemühungen des Bezirks bislang von der Verkehrslenkung Berlin
abgelehnt wurden. Anfang Mai 2008 hat sich die Verwaltung erneut nachdrücklich
an die Verkehrslenkung Berlin gewandt und dabei auch den Hintergrund
ausführlich dargestellt. Nach eingehender Prüfung teilt die Verkehrslenkung
Berlin im Januar 2009 mit, dass es für die von der BVV vorgeschlagenen
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Neudecker Weg zwischen Alt-Rudow
und Selgenauer Weg keine verkehrlichen Gründe gibt. Die Anordnung der
Geschwindigkeitsbeschränkung wird abgelehnt. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an. |
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