Drucksache - 0846/XVIII  

 
 
Betreff: Erhaltungsverordnung "Ortskern Rudow"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauBA/Bau
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR BlesingBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
15.10.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.01.2009 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Erhaltungsverordnung 0846
Begründung 0846
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet Ortskern Rudow im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow ist am 16.10.2008 vom Bezirksamt Neukölln erlassen worden.

 

Die Verordnung ist am 01.11.2008 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 27 auf den Seiten 302 u. 303 verkündet worden und am 02.11.2008 in Kraft getreten.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung als erledigt an.

 

 
 

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