Drucksache - 0921/XVIII  

 
 
Betreff: Anmeldung des Bezirks Neukölln zur Investitionsplanung 2009-2013
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/FinWiHaupt
Verfasser:BzBm BuschkowskyKieseritzky, Rother
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
03.12.2008 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
14.01.2009    21. nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.01.2009 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
I-Planung Anlage
00_Investitionsplanung-komplett_28-01-2009
Beschlussempfehlung - 2. Lesung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

Der anliegende Entwurf des Bezirks Neukölln zur Investitionsplanung für die Jahre 2009 bis 2013 ist der Senatsverwaltung für Finanzen zum 2. Februar 2009 einzureichen.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die sich bis zum Buchungsschluss noch ergebenden Veränderungen des Ist 2008 und die daraus folgenden Verschiebungen in der Finanzierungsdarstellung in die Zusammenstellung einzuarbeiten.

 

 

Begründung:

 

Das Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 14. Dezember 2005 sieht in § 12 Abs. 2 Nr. 8 vor, dass über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet.

 

Die bezirkliche Investitionsplanung ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2010 und 2011 sind grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2010/2011 zu übernehmen.

 

Grundlage für die Anmeldungen ist die vorangegangene Investitionsplanung des Landes Berlin in der Fassung des Senatsbeschlusses vom 28. August 2007 mit den darin enthaltenen Projekten und Planzahlen des Bezirks Neukölln.

 

Die anliegende Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen insbesondere bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2010 bis 2013, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung sowie haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten und grundsätzlich die Anmeldungen der Ämter.

 

Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen dürfen bis zu 20 % der pauschalen Zuweisung für bauliche Unterhaltung veranschlagt werden (siehe Anlage). Im Hinblick auf den hohen Bedarf bei der Bauunterhaltung ist dies in der Planung für die Baumaßnahmen berücksichtigt.

 

Die pauschale Zuweisung der Bezirke ist von 50 Mio €  (Investitionsplanung 2007 bis 2011) auf 60 Mio. € für 2010 und auf jeweils 75 Mio. €  für die Jahre 2011 bis 2013 erhöht worden. Für Neukölln ist sie für das Planungsjahr 2010 mit 5.070.000 €  und für die Planungsjahre 2011 bis 2013 jeweils mit 6.338.000 € festgesetzt.

 

Grundlagen für die Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Bezirke sind

Ø       zu 25,0 % die nach dem Sozialindex gewichteten Einwohnerzahlen,

Ø       zu 37,5 % die Daten aus der Anlagenbuchhaltung für AfA und

Ø       zu 37,5 % die Flächen des Straßenlandes.

 

Aus der pauschalen Zuweisung ist vorrangig die Ausfinanzierung bereits begonnener Baumaßnahmen sicher zu stellen. Die verbleibenden Mittel können dann für die Planung noch nicht begonnener Maßnahmen eingesetzt werden, dieses grundsätzlich unter Einhaltung des für jedes Planjahr von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Rahmens.

 

Dieser Rahmen wird für die Jahre 2010 bis 2012 (2010 und 2011 jeweils um 430 T€, und 2012 um 340 T€) mit der Maßnahme Umbau der südlichen Karl-Marx-Straße (Kapitel 4212, Titel 738 25) überschritten. Wesentliche Teile dieser Maßnahme werden jedoch aus Bundes bzw. EU-Mitteln im Rahmen des Förderprogramms „Stadtumbau West“ finanziert, wobei nur die Kosten, für die keine Einnahmen erzielt werden, förderfähig sind. Das heißt, der voraussichtlich nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) auf die Anlieger umlagefähige Betrag muss vom Bezirk in Erwartung der später eingehenden Einnahmen vorfinanziert werden. Für förderfähige Maßnahmen, die nicht im Haushaltsplan enthalten sind, hat die Senatsverwaltung für Finanzen die Zulassung außerplanmäßiger Ausgaben mit Zusage einer Basiskorrektur bestätigt. Die nicht förderfähigen Anteile würde der Bezirk in diesen Fällen zusätzlich zu seinen geplanten Mitteln erhalten. Es ist deshalb angemessen, die Vorgabe der Senatsverwaltung für Finanzen in der genannten Höhe zu überschreiten.

 

Im 1. Aufstellungsrundschreiben zur Aufstellung der Investitionsplanung 2009 bis 2013 - Teilbereich Bezirke - vom 21.10.2008 hat die Senatsverwaltung für Finanzen vorgegeben, die Anmeldung neuer Maßnahmen für die Planjahre 2012 und 2013 nur auf besonders begründete Einzelfälle zu beschränken. Aus bezirklicher Sicht besteht die Notwendigkeit, den Umbau von 13 Nord-Neuköllner Grundschulen in gebundene Ganztagsschulen für die gezielte Zuweisung ab 2013 anzumelden (Kapitel 3736, Titel 70123). Die Dringlichkeit ergibt sich aus der pädagogischen Situation und der sozialen Struktur in den verschiedenen Grundschulen Nord-Neuköllns. Eine Stärkung und Förderung sprachlicher und sozialer Kompetenz, insbesondere für Kinder aus bildungsfernen Familien und mit Migrationshintergrund, lässt sich nur durch eine ganztägige Betreuung erreichen.

 

Diese Gesamtsituation im Norden Neuköllns ist auch Auslöser für die Bereitstellung von Mitteln aus der gezielten Zuweisung durch die Senatsverwaltung für Finanzen zur Finanzierung des Campus Rütli –CR² ab 2012.

 

Im Zuge der Revision der Anmeldungen zur Investitionsplanung 2007-2011 hat die Senatsverwaltung für Finanzen nach mehrmaligen Streichungen nunmehr den Abriss der Gebäude der ehemaligen Leonardo-da-Vinci- und der Clay-Schule in der Investitionsplanung mit Abrissbeginn in 2010 belassen und zusätzlich die Finanzierung der Neubauten für beide Schulen ab 2011 eingeplant. Bezüglich des Abrisses will der Bezirk das Abgeordnetenhaus überzeugen, die Maßnahmen um ein Jahr vorzuziehen.

 

Der Erwerb beweglicher Sachen ist weiterhin durch die Fachbereiche im Rahmen verfügbarer Mittel aus dem Produktsummenbudget sicherzustellen. Über die im Rahmen der zu erwartenden Globalsumme von den Kostenstellen vorgesehenen Anmeldungen werden erst im Rahmen der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2010/2011 endgültige Entscheidungen getroffen werden können. Derzeit sind 462 T€ im Jahr 2010 und 1.514 T€ im Jahr 2011 (davon 1.250 T€ im Bereich der IT-Technik) ausgewiesen.

 
 

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