Drucksache - 0921/XVIII
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Der
Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der
Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung: Der anliegende Entwurf des Bezirks Neukölln zur
Investitionsplanung für die Jahre 2009 bis 2013 ist der Senatsverwaltung für
Finanzen zum 2. Februar 2009 einzureichen. Das Bezirksamt wird beauftragt, die sich bis zum
Buchungsschluss noch ergebenden Veränderungen des Ist 2008 und die daraus
folgenden Verschiebungen in der Finanzierungsdarstellung in die
Zusammenstellung einzuarbeiten. Begründung: Das Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 14. Dezember
2005 sieht in § 12 Abs. 2 Nr. 8 vor, dass über die bezirkliche Anmeldung zur
Investitionsplanung die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet. Die
bezirkliche Investitionsplanung ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung,
die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu
beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung
für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die
Anmeldungen für die Planjahre 2010 und 2011 sind grundsätzlich in den Entwurf
des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2010/2011 zu übernehmen. Grundlage für die Anmeldungen ist die vorangegangene
Investitionsplanung des Landes Berlin in der Fassung des Senatsbeschlusses vom
28. August 2007 mit den darin enthaltenen Projekten und Planzahlen des Bezirks
Neukölln. Die anliegende Planung
berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen insbesondere
bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren
2010 bis 2013, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung
sowie haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden
Serviceeinheiten und grundsätzlich die Anmeldungen der Ämter. Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen dürfen
bis zu 20 % der pauschalen Zuweisung für bauliche Unterhaltung veranschlagt
werden (siehe Anlage). Im Hinblick auf den hohen Bedarf bei der Bauunterhaltung
ist dies in der Planung für die Baumaßnahmen berücksichtigt. Die pauschale Zuweisung der Bezirke ist von 50 Mio
€ (Investitionsplanung 2007 bis
2011) auf 60 Mio. € für 2010 und auf jeweils 75 Mio. € für die Jahre 2011 bis 2013 erhöht worden.
Für Neukölln ist sie für das Planungsjahr 2010 mit 5.070.000 € und für die Planungsjahre 2011 bis 2013
jeweils mit 6.338.000 € festgesetzt. Grundlagen für die Aufteilung des Gesamtvolumens auf die
Bezirke sind Ø
zu
25,0 % die nach dem Sozialindex gewichteten Einwohnerzahlen, Ø
zu
37,5 % die Daten aus der Anlagenbuchhaltung für AfA und Ø
zu
37,5 % die Flächen des Straßenlandes. Aus der pauschalen Zuweisung ist vorrangig die
Ausfinanzierung bereits begonnener Baumaßnahmen sicher zu stellen. Die
verbleibenden Mittel können dann für die Planung noch nicht begonnener
Maßnahmen eingesetzt werden, dieses grundsätzlich unter Einhaltung des für
jedes Planjahr von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Rahmens. Dieser Rahmen wird für die Jahre 2010 bis 2012 (2010 und
2011 jeweils um 430 T€, und 2012 um 340 T€) mit der Maßnahme Umbau
der südlichen Karl-Marx-Straße (Kapitel 4212, Titel 738 25) überschritten.
Wesentliche Teile dieser Maßnahme werden jedoch aus Bundes bzw. EU-Mitteln im
Rahmen des Förderprogramms „Stadtumbau West“ finanziert, wobei nur
die Kosten, für die keine Einnahmen erzielt werden, förderfähig sind. Das
heißt, der voraussichtlich nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) auf
die Anlieger umlagefähige Betrag muss vom Bezirk in Erwartung der später
eingehenden Einnahmen vorfinanziert werden. Für förderfähige Maßnahmen, die
nicht im Haushaltsplan enthalten sind, hat die Senatsverwaltung für Finanzen
die Zulassung außerplanmäßiger Ausgaben mit Zusage einer Basiskorrektur
bestätigt. Die nicht förderfähigen Anteile würde der Bezirk in diesen Fällen
zusätzlich zu seinen geplanten Mitteln erhalten. Es ist deshalb angemessen, die
Vorgabe der Senatsverwaltung für Finanzen in der genannten Höhe zu
überschreiten. Im
1. Aufstellungsrundschreiben zur Aufstellung der Investitionsplanung 2009 bis
2013 - Teilbereich Bezirke - vom 21.10.2008 hat die Senatsverwaltung für
Finanzen vorgegeben, die Anmeldung neuer Maßnahmen für die Planjahre 2012 und
2013 nur auf besonders begründete Einzelfälle zu beschränken. Aus bezirklicher
Sicht besteht die Notwendigkeit, den Umbau von 13 Nord-Neuköllner Grundschulen
in gebundene Ganztagsschulen für die gezielte Zuweisung ab 2013 anzumelden
(Kapitel 3736, Titel 70123). Die Dringlichkeit ergibt sich aus der
pädagogischen Situation und der sozialen
Struktur in den verschiedenen Grundschulen Nord-Neuköllns. Eine Stärkung und Förderung sprachlicher und sozialer
Kompetenz, insbesondere für Kinder aus bildungsfernen Familien und mit
Migrationshintergrund, lässt sich nur durch eine ganztägige Betreuung
erreichen. Diese
Gesamtsituation im Norden Neuköllns ist auch Auslöser für die Bereitstellung
von Mitteln aus der gezielten Zuweisung durch die Senatsverwaltung für Finanzen
zur Finanzierung des Campus Rütli –CR² ab 2012. Im
Zuge der Revision der Anmeldungen zur Investitionsplanung 2007-2011 hat die
Senatsverwaltung für Finanzen nach mehrmaligen Streichungen nunmehr den Abriss
der Gebäude der ehemaligen Leonardo-da-Vinci- und der Clay-Schule in der
Investitionsplanung mit Abrissbeginn in 2010 belassen und zusätzlich die
Finanzierung der Neubauten für beide Schulen ab 2011 eingeplant. Bezüglich des
Abrisses will der Bezirk das Abgeordnetenhaus überzeugen, die Maßnahmen um ein
Jahr vorzuziehen. Der
Erwerb beweglicher Sachen ist weiterhin durch die Fachbereiche im Rahmen
verfügbarer Mittel aus dem Produktsummenbudget sicherzustellen. Über die im
Rahmen der zu erwartenden Globalsumme von den Kostenstellen vorgesehenen
Anmeldungen werden erst im Rahmen der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes
2010/2011 endgültige Entscheidungen getroffen werden können. Derzeit sind 462
T€ im Jahr 2010 und 1.514 T€ im Jahr 2011 (davon 1.250 T€ im
Bereich der IT-Technik) ausgewiesen. |
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