Drucksache - 0942/XVIII  

 
 
Betreff: Auswirkungen der neuen Einkommenssteuerpflicht für die Neuköllner Kindertagespflegestellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Finger, JuttaFinger, Jutta
Drucksache-Art:Große Anfrage 1Große Anfrage 1
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.01.2009 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfrage
Antwort zur Anfrage

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

1.    Wie viele Tagespflegestellen gibt es im Bezirk Neukölln?

 

2.    Ist dem Bezirksamt bekannt, ob Tagespflegestellen auf Grund der im Jahr 2008 angekündigten Neuregelung bezüglich der einkommenssteuerrechtlichen Änderungen geschlossen wurden?

 

3.    Hat die Abt. Jugend, ebenso wie zum Beispiel das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg, den Tagespflegepersonen

a) vorsorglich die Adressen von Finanzämtern mitgeteilt und

b) darum gebeten, sich schnellstmöglich dort anzumelden sowie

c) ihnen Musterbriefe an die Kranken-, Rentenversicherer und Finanzämter geschickt?

 

4.    Hat die Abt. Jugend auf Grund entsprechender Ausführungsvorschriften seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung über den neuen Sachverhalt sichergestellt, dass die Vermittlung von Kindern durch das Jugendamt gewährleistet ist?

 

5.    Ist durch das neue Kindertagesförderungsgesetz sichergestellt, dass die Tagespflegemütter und -väter ihre wertvolle Arbeit für eine funktionierende Kinderbetreuung fortführen können, oder müssen sie befürchten, dass sie Kinder abgeben müssen, weil sie die finanzielle Mehrbelastung nicht tragen können?

 

 

 
 

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