Drucksache - 0857/XVIII
Es ist der Verwaltung nicht möglich,
den Beschluss umzusetzen. Der Beschluss bezeichnet den Parkplatz in der
Schönstedtstraße/Karl-Marx-Straße als ehemaligen Behindertenparkplatz. Dies ist
so nicht richtig. Es handelt sich vielmehr um einen personenbezogenen Parkplatz
für eine Mitarbeiterin im Rathaus, der je nach Krankheitszustand an- und
abgeordnet wird. Derzeit ist sie dauerhaft krank, also erfolgte die Abordnung.
Weitere Behindertenparkplätze sind in der Donaustraße, Boddinstraße und
Neckarstraße. Das
Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an. |
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