Drucksache - 0805/XVIII  

 
 
Betreff: Fahrbahnmarkierung für Radfahrer
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/Bau
Verfasser:Militz, DetlefBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.09.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Entscheidung
17.12.2008 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.01.2009 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
08.07.2009 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Bereits bei der Besprechung des Antrages in der 25. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau am 17.12.2008 wurde deutlich gemacht, dass das Bezirksamt selbst hier wenig Einflussmöglichkeiten hat und sich an mehrere Dienststellen im Land Berlin wenden muss, um die Situation für Radfahrer an der Engstelle Johannisthaler Chaussee zwischen Buckower Damm und Heideläuferweg zu verbessern.

 

Als erstes wurde dem Beschluss folgend die Einrichtung einer Fahrbahnmarkierung geprüft. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung kommt zu dem Schluss, dass die Einrichtung nur möglich wäre, wenn die zweistreifig befahrene Fahrspur auf normale 3,50 m verschmälert wird und am Knotenpunkt Buckower Damm selbst eine der drei Spuren im Stauraum wegfällt. Allerdings steht demgegenüber die Aufrechterhaltung des Verkehrs von durchschnittlich 30.000 Fahrzeugen am Tag. Es käme hier unweigerlich zu einem starken Rückstau. Diese Variante wird deshalb abgelehnt.

 

Als Alternative wurde weiterhin überlegt, die Busspur in ihrer zeitlichen Begrenzung aufzuheben, sie bis zur Kreuzung zu verlängern und die LZA auf ÖPNV-Beschleunigung umzustellen, um so das Nadelöhr zu entlasten und dem Radfahrer mehr Raum auf der Straße zu geben. Dieses Maßnahmenpaket wird aus unterschiedlichen Gründen von der VLB abgelehnt.

 

Alle involvierten Fachleute kamen übereinstimmend zu dem Schluss, dass nur unter allergrößtem Aufwand etwas an der Engstelle in der Johannisthaler Chaussee zwischen Buckower Damm und Heideläuferweg verändert werden könnte. Der Aufwand steht aber in Anbetracht der Unfallzahlen in keiner Relation zur beabsichtigten Wirkung (In den letzten fünf Jahren sind dort vier Verkehrsunfälle - alle ohne Radfahrerbeteiligung - registriert worden.).

 

Soweit die Bezirksverordneten weiterhin Handlungsbedarf sehen, wäre als einzige Möglichkeit, die Neuanlage eines parallelen, auf Niveau des Gehweges verlaufenden Radweges zu überprüfen, der dann in die Investitionsplanung eingestellt werden  müsste.  Ggf. verzögert sich dafür eine andere Maßnahme zeitlich oder entfällt.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 

 
 

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