Auszug - Stadtverträgliche Bebauung sichern: Berliner Bauordnung ändern
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Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer Änderung der Berliner Bauordnung der § 6 Abs. 5 wie folgt geändert wird:
Die Tiefe der Abstandflächen beträgt 1 H, zu öffentlichen Verkehrsflächen und in Kerngebieten 0,5 H sowie in Gewerbe- und Industriegebieten 0,25 H. In Sondergebieten können geringere Tiefen als nach Satz 1 gestattet werden, wenn die Nutzung des Sondergebietes dies rechtfertigt. Die Tiefe der Abstandflächen beträgt mindestens 3 m. Den Abstandflächen nach Satz 1 kommt zur Hälfte ihres Maßes, mindestens jedoch bei 3 m eine nachbarschützende Wirkung zu.
Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Stadtentwicklung wird einstimmig zugestimmt. |
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