Drucksache - 0954/XVIII  

 
 
Betreff: Stadtverträgliche Bebauung sichern: Berliner Bauordnung ändern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDStadtentwicklung
Verfasser:Koglin, JürgenMorsbach, Michael
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.01.2009 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
10.02.2009 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
10.11.2009 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im Ausschuss zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
02.12.2009 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Mitteilung - 2. Lesung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der SPD in folgender Fassung zurückgezogen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer Änderung der Berliner Bauordnung der § 6 Abs. 5 wie folgt geändert wird:

 

Die Tiefe der Abstandflächen beträgt 1 H,  zu öffentlichen Verkehrsflächen und in Kerngebieten 0,5 H sowie in Gewerbe- und Industriegebieten 0,25 H. In Sondergebieten können geringere Tiefen als nach Satz 1 gestattet werden, wenn die Nutzung des Sondergebietes dies rechtfertigt. Die Tiefe der Abstandflächen beträgt mindestens 3 m. Den Abstandflächen nach Satz 1 kommt zur Hälfte ihres Maßes, mindestens jedoch bei 3 m eine nachbarschützende Wirkung zu.

 

 
 

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