Auszug - Öffentlicher Beschäftigungssektor (ÖBS)
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Das Bezirksamt wird gebeten, quartalsweise über den aktuellen Sachstand betreffend des Öffentlichen Beschäftigungssektors (ÖBS) zu berichten. Der Bericht soll darüber hinaus die diesbezüglich vom Bezirksamt ausgehenden Initiativen unter Angabe des Umsetzungsstandes bzw. der Hinderungsgründe benennen. Daneben sind die von Trägern für Maßnahmen des ÖBS eingereichten Anträge mit Ergebnis der Entscheidung aufzuführen.
Der Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss wird einstimmig zugestimmt. |
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