Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der LINKEN in folgender Fassung zurückgezogen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für die Bürgerinnen und Bürger
Neuköllns eine „Handreichung Bürgerbeteiligung“ zu entwickeln, in
geeigneter Auflage drucken zu lassen und zur Verfügung zu stellen sowie im
Internet auf der Hauptseite des Bezirksamtes zu veröffentlichen, in der alle
vorhandenen Möglichkeiten direkter Demokratie auf Landes- und Bezirksebene, vom
Volksentscheid bis zur Einwohnerfragestunde, verständlich dargestellt und erläutert
werden. Sie soll die Rechtsgrundlagen enthalten, praxisnahe Beispiele sowie
Adressen und Ansprechpartner im Bezirksamt sollen zur Nutzung dieser
Instrumente direkter Demokratie anregen und Hemmschwellen senken.
27.01.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 12.13 - überwiesen
Das Bezirksamt wird ersucht, für die Bürgerinnen und Bürger Neuköllns
eine „Handreichung Bürgerbeteiligung“ zu entwickeln, in geeigneter
Auflage drucken zu lassen und zur Verfügung zu stellen sowie im Internet auf
der Hauptseite des Bezirksamtes zu veröf
Das Bezirksamt wird ersucht, für die
Bürgerinnen und Bürger Neuköllns eine „Handreichung Bürgerbeteiligung“
zu entwickeln, in geeigneter Auflage drucken zu lassen und zur Verfügung zu
stellen sowie im Internet auf der Hauptseite des Bezirksamtes zu
veröffentlichen, in der alle vorhandenen Möglichkeiten direkter Demokratie auf
Landes- und Bezirksebene, vom Volksentscheid bis zur Einwohnerfragestunde,
verständlich dargestellt und erläutert werden. Sie soll die Rechtsgrundlagen
enthalten, praxisnahe Beispiele sowie Adressen und Ansprechpartner im
Bezirksamt sollen zur Nutzung dieser Instrumente direkter Demokratie anregen
und Hemmschwellen senken.
Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für
Verwaltung und Gleichstellung wird einstimmig zugestimmt.
12.04.2010 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
Ö 3 - im Ausschuss zurückgezogen
Frau Dr
Frau Dr. Stelz
erläutert, dass der Antrag mit der Intention verbunden ist, dass mehr Bürger
von den Instrumentarien der Bürgerbeteiligung Gebrauch machen.
Herr Buschkowsky berichtet, dass es bereits
viele Möglichkeiten gibt, sich sachkundig zu machen. So enthalten z. B. die
Internetseiten des Landeswahlleiters und der Senatsinnenverwaltung
ausführliche Informationen dem Themenkreis Bürgerbeteiligung. Hierin werden die
entsprechenden Instrumente, mögliche Verfahrenswege und die Rechtsgrundlagen
dargestellt. Gleichfalls enthalten sind Musterformulierungen sowie Hinweise zur
Unterschriftenliste für einen Einwohnerantrag.
Zu dieser
ohnehin bereits gegebenen dichten Informationslage kommt hinzu, dass sich die
Kosten für die Erstellung und den Versand eines Flyers „Handreichung
Bürgerbeteiligung“ auf ca. 38.000 € belaufen würden. Insgesamt kann
das Bezirksamt daher die Erforderlichkeit einer solchen Handreichung nicht
erkennen, zumal eben Bürgerbeteiligung keine Geheimstrategie, sondern umfassend
publiziert ist.
Frau Dr. Stelz
kann die Schwierigkeit, eine Seite mit den relevanten Informationen
zusammenzustellen, nicht ganz nachvollziehen. Nachdem die Fraktionen der CDU
und FDP unter Verweis auf die vorhandenen Informationsnagebote eine Ablehnung
des Antrages signalisieren, kündigt Frau Dr. Stelz an, das BVV-Büro zu bitten,
das Thema Bürgerbeteilung auf den BVV-Internetseiten zu veröffentlichen.
Der Antrag
wird z u r ü c k g e z o g e n.
28.04.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 15.4 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der LINKEN in
folgender Fassung zurückgezogen:
Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der
LINKEN in folgender Fassung zurückgezogen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für die
Bürgerinnen und Bürger Neuköllns eine „Handreichung
Bürgerbeteiligung“ zu entwickeln, in geeigneter Auflage drucken zu lassen
und zur Verfügung zu stellen sowie im Internet auf der Hauptseite des
Bezirksamtes zu veröffentlichen, in der alle vorhandenen Möglichkeiten direkter
Demokratie auf Landes- und Bezirksebene, vom Volksentscheid bis zur Einwohnerfragestunde,
verständlich dargestellt und erläutert werden. Sie soll die Rechtsgrundlagen
enthalten, praxisnahe Beispiele sowie Adressen und Ansprechpartner im
Bezirksamt sollen zur Nutzung dieser Instrumente direkter Demokratie anregen
und Hemmschwellen senken.