Drucksache - 1435/XVIII  

 
 
Betreff: Hinweisschilder auf Kulturdenkmale auf U-Bahnhöfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Verkehr und TiefbauBA/Bau
Verfasser:Scharmberg, PeterBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Beschlussempfehlung - 1. LesungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.04.2010 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.02.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beschlussempfehlung - 1. Lesung
VzK - Schlussbericht

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Beschlussempfehlung in folgender Fassung:

Die BVG hat dem Bezirksamt mitgeteilt, dass auf den U-Bahnhöfen Parchimer Allee und Blaschkoallee bereits Hinweisschilder auf die Welterbesiedlung vorhanden seien. Wie auch bereits in der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau von dem Vertreter der BVG dargestellt, unterliegt die Beschilderung der U-Bahnhöfe strikten Vorgaben in Bezug auf die Größe und Ausgestaltung derartiger örtlicher Hinweistafeln. Die bestehende Ausschilderung für die vorgenannten U-Bahnhöfe erfolgte kostenneutral für den Bezirk.

 

Für die gewünschte Ausschilderung des U-Bahnhofes Karl-Marx-Straße hat die BVG um Kostenersatz zur Anbringung der Schilder und eine Kostenerstattung für die jährliche Wartung gebeten. Nach Verhandlungen mit der BVG werden vier Hinweisschilder im U-Bahnhof Karl-Marx-Straße auf das Böhmische Dorf verweisen, wobei die Kosten der Anbringung sowie der jährliche Unkostenbeitrag für Wartung, und Reinigung (inkl. Ersatz der Schilder) vom Bezirksamt getragen werden. Es ließ sich auf Grund der strikten Vorgaben der BVG nicht - wie im Beschluss gewünscht - realisieren, die Vertreter/-innen des Böhmischen Dorfes in den Gestaltungsprozess einzubeziehen. Auf die Größe der Schilder und der Schrift konnte das Bezirksamt keinen Einfluss nehmen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 

 
 

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