Auszug - Bebauungsplan 8-27 ("Leonberger Ring")
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Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: a)
Der vom Amt für
Planen, Bauordnung und Vermessung -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte
Bebauungsplan 8-27 für Teilflächen der Grundstücke Leonberger Ring 52 und 64,
Buckower Damm 170 sowie für einen Abschnitt des Leonberger Rings im Bezirk
Neukölln, Ortsteile Britz und Buckow sowie der Entwurf der Rechtsverordnung
über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-27 (siehe Anlage) werden nach § 6
Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung
vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3.
November 2005 (GVBl. S. 692) sowie §12
Abs.2 Nr.4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember
2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des
Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6
Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden. b)
Gleichzeitig
beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen
Auslegung, wie unter Punkt 2.3.1 der
anliegenden Begründung beschrieben. c)
Nach Festsetzung
des Bebauungsplans 8-27 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung
zu machen. Der Vorlage zur
Beschlussfassung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, GRAUEN und LINKEN bei
Gegenstimmen der FDP und eines fraktionslosen Bezirksverordneten zugestimmt.
Realisierung:
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