Auszug - Mehr Transparenz
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Das Bezirksamt wird ersucht, sich im
RdB gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einzusetzen,
dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung
öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich
werden. 1.
Die
Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter
Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der
Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des
Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen. 2.
Träger
bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach
gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen
Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung. 3.
Träger
bzw. Unternehmen gewährleisten eine Personalvertretung. Das Bezirksamt wird ersucht zu
prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw.
Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des
Bezirksamtes Neukölln bereits angewendet werden können. Der Überweisung des
Antrages in den Hauptausschuss wird einstimmig zugestimmt. |
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