Drucksache - 1426/XVIII  

 
 
Betreff: Erhalt der Beratungsstelle für Hörbehinderte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Alle FraktionenBA/BüDGes
Verfasser:Oeverdieck/Schwarzer/Szczepanski/Lück/Schumacher/Dr. StelzLiecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.04.2010 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
16.11.2011 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV) hat auf Nachfrage durch das Bezirksamt versichert, dass die Beratungsstelle für Hörbehinderte am Standort Neukölln, deren Bestand durch die Verordnung über die Neuregelung der Zuständigkeiten im Gesundheitsdienst vom 11. Dezember 2007 (GDZuStVO) festgeschrieben ist, in keiner Weise zur Disposition steht.

Bzgl. der Frühförderung für hörbehinderte Kinder teilt SenGUV mit, dass mit der gesetzlichen Einführung des Neugeborenenhörscreenings seit 1.1.2009 ein vermehrter Bedarf an sinnesspezifischer Frühförderung insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern besteht. Bislang werde diese sinnesspezifische Frühforderung allerdings erst ab dem dritten Lebensjahr von den Vorschulbereichen der Sonderschulen übernommen. Darum sei ein Umbau der vorhandenen Strukturen bzw. der Aufbau neuer Strukturen in Berlin erforderlich, um eine ganzheitliche, kontinuierliche sinnesspezifische Frühförderung insbesondere für Kleinstkinder (0-3 Jahre) optimal zu sichern, in der u. a. auch die sog. Auditiv verbale Therapie - eine besondere Methode der Förderung, die aber nicht für alle hörgeschädigten Kinder gleichermaßen einsetzbar ist - angeboten wird. Die Schaffung eines diesbezüglich zuständigen zentralen Kompetenzzentrums - z. B. am Hörberatungsstandort in Neukölln - scheitert nach Auskunft von SenGUV daran, dass die Schaffung neuer Stellen aus haushalterischen Gründen nicht möglich ist. Darum wird darauf abgezielt, im Rahmen von Nachbesetzungen vorhandener Stellen an den Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) in Berlin Hörgeschädigtenpädagogen einzustellen sowie das interdisziplinäre SPZ-Team durch die pädaudiologischen Zentren in Berlin mit ganzheitlichem Ansatz (SPZ Charité, Hörberatungsstelle) im Bereich „Hörbehinderung“ zu schulen. Der Hörberatungsstelle sei aber die Gestaltungsmöglichkeit eingeräumt worden, im Rahmen dieser Vorgabe (keine Mehrkosten für das Land Berlin) konzeptionell die Umsetzung und Vernetzung dieser Frühförderstellen mitzugestalten.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 
 

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